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Auszug - Bau von 30 barrierefreien/barrierearmen öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) hier: Antrag der SPD-Fraktion  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1644/16 Bau von 30 barrierefreien/barrierearmen öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen)
hier: Antrag der SPD-Fraktion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Bericht StvV:Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Frau Giszas
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Mehrens, Jana

Bericht:

Herr Kahl verliest seine Stellungnahme inklusive Antrag der SPD-Fraktion:

 

„Der Stellenwert des Wohnens ist in unserer Gesellschaft- ob arm oder reich- außerordentlich hoch. Im Jahre 1945 musste der damalige Bürgermeister Prof. Haas der Kreisverwaltung melden, dass für alle Bewohner der Stadt (Einheimische und Flüchtlinge) gerade mal 4 qm pro Person an Wohnraum zur Verfügung stehen würde. Heute steht pro Person Wohnraum von einer durchschnittlichen Größe von 46,5 qm zur Verfügung.

 

Nach der Währungsreform konnte man durch intensiven Geschosswohnungsbau die größte Wohnungsnot lindern. Um den alten Stadtkern herum entstand in den 50er und 60er Jahren ein ganzer Ring von Neubauten.

 

Ich bin fast 40 Jahre Stadtverordneter und in dieser Zeit spielt vor allem der Bau von Einfamilienhäusern eine prägende Rolle –Kreuzweg, Bültsaal, Pelzerhaken, jetzt der Ostring- immer wieder mussten neue Baugebiete ausgewiesen werden, um den Bedarf zu decken. Ein weiterer Ring von Einfamilienhäusern um die Stadt herum ist so entstanden. Geschoßwohnungsbau spielt in dieser Zeit keine Rolle mehr (NL ehemals TRAVAG; Baugen. Auf dem ehemaligen Schlichtwohnungsgelände)

 

Die Anzahl der in Neustadt zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ist in der Vergangenheit stetig gesunken, weil die Wohnungen aus der Bindungsfrist heraus gefallen sind (ein Teil ist in Wohnungseigentum umgewandelt worden) und es fallen noch weitere Wohnungen künftig aus der Bindung heraus, so dass –wenn die Entwicklung so weiter geht- im Jahre 2030 nur noch 57 Sozialwohnungen übrigen bleiben.

 

Als die Unterbringung von Flüchtlingen anstand, haben wir ein Grundstück in der Oldenburger Straße erworben, um dort 2 Mehrfamilienhäuser nach dem Kieler Modell zu bauen und –damit die Einheimischen nicht das Gefühl haben, benachteiligt zu werden, haben wir von Anfang an beschlossen, dort auch Sozialwohnungen für Neustädter Familien zu schaffen.

 

Die SPD steht auch jetzt – nachdem sich die Flüchtlingsfrage zurzeit entschärft hat- zu ihrem Wort. Uns ist der soziale Wohnungsbau wichtig.

 

In der Debatte der letzten Stadtverordnetenversammlung ging es um zwei Dinge:

 

1.Es gibt –so die Argumentation Einiger- keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum „Sozialen Wohnungsbau“ Deshalb stellen wir den Antrag

 

  1. Die Stadt Neustadt in Holstein führt den Neubau von zwei baugleichen Häusern in der Oldenburger Straße 34 durch. Es sollen dort 30 barrierefreie/ barrierearme öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) mit Aufzügen und Balkonen entstehen.

Wir nehmen weiterhin den Beschluss des Bauausschusses auf, der da lautet

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer vorzubereiten und durchzuführen.

Der Zweite Punkt in der letzten Stadtverordnetenversammlung war die Frage, ob es überhaupt einen Bedarf für Sozialwohnungen gibt.

 

Diese Frage ist durch das Interessenbekundungsverfahren der Verwaltung mehr als hinreichend geklärt. Die Fragebogenaktion ergab 121 Rückläufer. Die Verwaltung hat alles ausgewertet und 97 Bedarfsmeldungen für 186 Personen ermittelt.

 

Sowohl die CDU als auch die Grünen haben sich in der letzten Stadtverordnetenversammlung für die sozialen Wohnungsbau ausgesprochen, wenn der Bedarf nachgewiesen wird.

Ich zitiere aus dem Protokoll:

 

Für die CDU hat Herr Kasten erklärt:

 

„Die CDU-Fraktion habe stets gesagt, dass die Stadt Neustadt in Holstein „Sozialen Wohnungsbau“ betreiben werde, sobald der Bedarf hierfür nachgewiesen sei. Forderung der CDU-Fraktion sei gewesen, dass eine Analyse durchgeführt werden solle, für die sich Anspruchsberechtigte mit ihrem Bedarf melden.“

 

Michael Böckenhauer hat für die Grünen betont, „dass die Stadt Neustadt in Holstein in diese Richtung gehen solle, sobald der Bedarf belegt sei.“

 

Da der Bedarf durch das Interessenbekundungsverfahren eindeutig bejaht werden muß, bitte ich die Fraktionen von CDU und Grünen, nun zu ihrem Wort zu stehen.

 

Um Preissteigerungen zu vermeiden, muß das Projekt Sozialer Wohnungsbau jetzt weiter vorangetrieben werden. Wir beantragen daher

 

  1. Der Sperrvermerk bezüglich der Haushaltsstelle 8800.9400 wird aufgehoben.

Bitte stimmen Sie unseren Anträgen im Interesse dieser Neustädter Familien, die Ihr Interesse bekundet haben, zu.“

 

Diskussion:

Bürgervorsteher Sela stellt fest, dass er bislang keine Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens erhalten habe.

 

Es wird erklärt, dass diese im Bau- und Planungsausschuss ausgeteilt wurde.

Herr Sela moniert, dass die Ergebnisse nicht den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zugesandt wurden.

 

Frau Giszas erklärt, dass die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses ihren Fraktionsmitgliedern hätten darüber berichten können.

 

Herr Kasten stellt fest, dass der Bedarf an sozialem Wohnungsraum in der Tat nachgewiesen sei. Daher habe der Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03.11.2016 beschlossen, mit der Planung fortzufahren. Allerdings sei heute nicht der Zeitpunkt, einen formellen Beschluss darüber zu fassen, dass das Vorhaben durchgeführt werde. Herrn Kasten fehlen die Grundlagen hierfür. Es liegen seiner Ansicht nach keine Angebote von Generalunternehmern vor und es gebe keine Kalkulation über die Einnahmen bzw. Erträge. Die Stadt Neustadt in Holstein sei seiner Ansicht nach noch nicht so weit, der Beschlussvorschlag müsse daher wie folgt geändert werden (Antrag):

 

„1. Die Stadt Neustadt in Holstein plant den Neubau von zwei baugleichen Häusern in der Oldenburger Straße 34. Es sollen dort 30 barrierefreie/ barrierearme öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) mit Aufzügen und Balkonen entstehen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Bauvorhaben der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer vorzubereiten und durchzuführen anhand einer funktionalen Leistungsbeschreibung auf Basis der bisherigen Unterlagen.“

 

Herr Kasten bezieht sich auf die letzte Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, in der die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses gefordert wurde. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, dass kein Leistungsverzeichnis erforderlich sei, sondern eine funktionale Leistungsbeschreibung ausreichend sei. In seiner Begründung bezieht er sich auf einen Artikel im Behördenspiegel. Mit den bereits vorliegenden Planungsdaten sei es ohne größeren finanziellen Aufwand möglich, eine Leistungsbeschreibung zu erstellen, die einem Generalunternehmer an die Hand gegeben werden könne. Die Entscheidung darüber, ob die Stadt Neustadt in Holstein tatsächlich den Bau durchführen werde, könne die Selbstverwaltung dann auf Grundlage eines Angebotes des Generalunternehmers treffen. Seiner Ansicht nach müsse der Sperrvermerk daher nicht aufgehoben werden. Die Verwaltung habe in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses angemerkt, dass es durchaus noch finanzielle Spielräume gebe, die eine solche Leistung auch mit Sperrvermerk noch zulassen. Um eine solche Investitionsentscheidung treffen zu können, benötige er eine ausführliche Investitionsrechnung inklusive Kosten- und Einnahmendarstellung.

 

Frau Weise stellt dar, dass es zwischen einem Leistungsverzeichnis und einer Leistungsbeschreibung keine gravierenden Unterschiede gebe. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Stadt, so wie jeder Bauherr, ein großes Interesse daran haben sollte, eine gewisse Qualität des Bauwerkes zu sichern. Deshalb sollte vor der Ausschreibung der Architekt die Ausführungsplanung durchführen, die dann als Grundlage der Generalunternehmerausschreibung und als Qualitätskontrollinstrument für die Oberbauleitung diene. Für diese Ausführungsplanung und die Ausschreibung (Leistungsphase 5-7 HOAI) benötige das Bauamt etwa 150.000 €. Sie erklärt, dass sie somit weitere ca. 60.000 € bis 70.000 € hierfür benötige.

 

Herr Rukat erläutert die Eigenschaften einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Er macht deutlich, dass das meiste Einsparpotential bei der Planung liege und der Generalunternehmer somit üblicherweise bereits bei der Planung miteinbezogen werde. Dies ermögliche ihm dann schon im Planungsprozess nach Wirtschaftlichkeitspotentialen zu suchen und diese in seinem Angebot zu berücksichtigen. Sei bereits eine Ausführungsplanung erfolgt, sei ein Generalunternehmer nicht mehr interessiert.

 

Herr Dr. Böckenhauer bezieht sich auf das Gesagte von Herr Kahl und betont, dass die Selbstverwaltung nun zu ihrem Wort stehen solle. Es sei nun nachgewiesen, dass ein Bedarf an Sozialwohnungen bestehe und wenn der Markt versage, müsse die öffentliche Hand eingreifen. Die Fraktion der Grünen sehe dieses Projekt nun als Teil der Daseinsvorsorge an. Die Fraktion der Grünen trage den Antrag der SPD-Fraktion mit. Herr Dr. Böckenhauer fragt, ob der Sperrvermerk für die weitere Planung herausgenommen werden müsse.

 

Frau Weise erklärt, dass sie für die weitere Planung noch ca. 60.000 € bis 70.000 € benötige.

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass diese Aussage Grund genug für ihn sei, den Sperrvermerk aufzuheben. Weiterhin stellt er fest, dass es bei der Nr. 1 des Beschlussvorschlages heißen müsse: „Die Stadt Neustadt in Holstein plant….“

 

Herr Reichert stellt fest, dass diese Thematik bereits im Bau- und Planungsausschuss behandelt wurde und am 16.11.2016 im Hauptausschuss behandelt werde. Nun stelle die SPD-Fraktion einen übereilten Antrag. Eine solche Investition müsse gut durchdacht werden. Die BGN verstehe die Eile der SPD-Fraktion nicht. Das Bauvorhaben sei schließlich Beschluss aller Fraktionen.

 

Frau Weise stellt den Unterschied zwischen einem Generalunternehmer und einem Generalübernehmer dar.

 

Herr Kasten ist der Meinung, dass hier nun Ausschussarbeit geleistet werde. Er stellt nochmals die Vorteile eines Generalunternehmers dar und betont, dass hierfür kein Leistungsverzeichnis und keine Ausführungsplanung benötigt werden. Dies sei Geldverschwendung. 

 

Frau Giszas macht deutlich, dass die Selbstverwaltung auf Fachwissen der Verwaltung vertrauen und dieser nicht ständig misstrauen sollte. Die SPD-Fraktion wolle mit ihrem Antrag das Vorankommen des Projektes fördern. Sie unterstützt den Vorschlag der CDU-Fraktion, die Worte „führt durch“ durch „plant“ in der Nr. 1 des Beschlussvorschlages zu ersetzen. Die Politik habe nun gesehen, dass der Bedarf an sozialem Wohnraum gegeben ist und müsse das Projekt nun voran treiben. Sie hinterfragt daher die Sinnhaftigkeit des Sperrvermerkes für den Rest des Jahres. Der Sperrvermerk müsse nun aufgehoben werden. Sie vertraut auf die Verwaltung, dass diese nicht zu viele Mittel für die weitere Planung ausgeben werde.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider appelliert an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, dem Sachverstand der Verwaltung mehr Vertrauen entgegen zu bringen. Es sei dargelegt worden, dass für das Handeln der Verwaltung zu jedem Zeitpunkt  eine gültige Beschlusslage vorgelegen habe. Die Planungen für das Projekt seien von Anfang an unter der Maßgabe vorgenommen worden, dass ein Generalunternehmer mit der Bauausführung beauftragt werden solle. Solle nun ein Generalübernehmer mit dem Projekt beauftragt werden, wären die bisher von der Verwaltung und externen Planern erbrachten und bezahlten Planungsleistungen hinfällig. Ein Umschwenken stelle in diesem Falle keine wirtschaftliche Verbesserung des Projektes dar, sondern wäre Geldverschwendung, zumal sich der Generalübernehmer seine eigenen Planungsleistungen ja auch in irgendeiner Form vergüten lassen würde. Sie bittet darum, die Projektplanung in der Ursprungsform durchführen zu dürfen, um Mehrkosten zu vermeiden.

 

Herr Rukat betont nochmals, dass der Generalunternehmer mehr Spielraum benötige, um ein angemessenes wirtschaftliches Potential ausnutzen zu können.

 

Um zu einem Ergebnis zu kommen, schlägt Frau Weise einen, wenn auch von ihr nicht empfohlenen Kompromiss vor, eine Ausschreibung für einen Generalunternehmer zu machen, wobei dieser verpflichtet werde, auf Basis der vorliegenden Statik und Genehmigungsplanung weiter zu planen. Sie müsse aber noch prüfen, ob dies rechtlich überhaupt möglich sei. Sie macht darüber hinaus deutlich, dass die Stadt als öffentlicher Auftraggeber keine Testausschreibung machen dürfe. Beauftragte Planungen seien nach VOB/A angemessen zu vergüten. Es müsse der Selbstverwaltung bewusst sein, dass eine Ausschreibung Schadensersatzansprüche auf Kalkulationsaufwand und entgangene Gewinne nach sich ziehen könnte, wenn die Stadt sich später doch gegen die Realisierung des Projektes entscheiden sollte. Kein Geld ausgeben zu wollen, sei kein rechtlich zulässiger Aufhebungsgrund nach der VOB/A.

 

5 Minuten Pause.

 

Herr Weber trägt einen interfraktionellen Beschlussvorschlag vor.

 

„ 1. Die Stadt Neustadt in Holstein plant den Neubau von zwei baugleichen Häusern in der Oldenburger Straße 34. Es sollen dort 30 barrierefreie/ barrierearme öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) mit Aufzügen und Balkonen entstehen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer einschließlich Ausführungsplanung auf Basis unserer bisherigen Statik und Genehmigungsplanung vorzubereiten und durchzuführen.“

 

Herr Weber erklärt, dass die Herausnahme des Sperrvermerkes ein strittiger Punkt innerhalb der Fraktionen gewesen sei. Nach Rücksprache mit Frau Weise, seien die noch übrigen 90.000 € für die Vorbereitung der Ausschreibung ausreichend, wenn nun keine komplette Ausführungsplanung vor der Ausschreibung mehr gewollt sei. Er persönlich hingegen plädiere für die Herausnahme des Sperrvermerkes. Er könne sich auch einen Kompromiss in Form der bereits thematisierten 60.000 € vorstellen.

 

Herr Greve betont, dass er für die Herausnahme des Sperrvermerkes sei. Es gebe doch bereits eine haushaltsrechtliche Bindung für diese Mittel, die Verwaltung werde diese nicht veruntreuen.

 

Herr Weber bittet um eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über die Punkte 1 und 2 des interfraktionellen Antrags abstimmen.

 

Abstimmung:

einstimmig

 

Frau Giszas fragt, ob die 60.000 € für die weitere Planung noch benötigt werden.

 

Frau Weise erläutert, dass sie auch für die Funktionalausschreibung Mittel benötige und bittet um Herausnahme des Sperrvermerkes.

 

Herr Kasten stellt dar, dass der Sperrvermerk aufgehoben werden könne, sofern das Bauamt versichere, mit sparsamer Hand die Mittel zu verwalten.

 

Herr Sela lässt über die Aufhebung des Sperrvermerkes abstimmen.

 

Abstimmung:

einstimmig

 

 

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Beschluss:  

 1. Die Stadt Neustadt in Holstein plant den Neubau von zwei baugleichen Häusern in der Oldenburger Straße 34. Es sollen dort 30 barrierefreie/ barrierearme öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) mit Aufzügen und Balkonen entstehen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer einschließlich Auftragsplanung auf Basis unserer bisherigen Statik und Genehmigungsplanung vorzubereiten und durchzuführen.“

 

3. Der Sperrvermerk bezüglich der Haushaltsstelle 8800.9400 wird aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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