Beschluss:
1. Die Stadt Neustadt in Holstein plant den Neubau von zwei baugleichen Häusern in der Oldenburger Straße 34. Es sollen dort 30 barrierefreie/ barrierearme öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) mit Aufzügen und Balkonen entstehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für das Bauvorhaben an der Oldenburger Straße die Ausschreibung für einen Generalunternehmer einschließlich Auftragsplanung auf Basis unserer bisherigen Statik und Genehmigungsplanung vorzubereiten und durchzuführen.“
3. Der Sperrvermerk bezüglich der Haushaltsstelle 8800.9400 wird aufgehoben.
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