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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 10.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Treppe an der Wallburg      
Ö 3     Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 3.1  
Messe am Gogenkrog      
Ö 3.2  
Volkstrauertag      
Ö 4     Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
BOSS-Messe Jacob-Lienau-Schule      
Ö 4.2  
Vogelgrippe      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 06.10.2016      
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 06.10.2016      
Ö 7  
Fortschreibung Tourismusstrategie Lübecker Bucht (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
VO/1617/16-1  
Ö 8     (vertraulich)      
Ö 9  
Änderung der abzurechnenden Stundesätze ab 01.01.2017  
VO/1612/16  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 85 (Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1632/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  

   
    03.11.2016 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

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    10.11.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird wie im Bau- und Planungsausschuss beschlossen gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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Ö 11  
B-Plan Nr. 82 (Beiderseits der Straße Am Heisterbusch), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
Enthält Anlagen
VO/1587/16  
Ö 12  
Bau von 30 barrierefreien/barrierearmen öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) hier: Antrag der SPD-Fraktion (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Frau Giszas)  
Enthält Anlagen
VO/1644/16  
Ö 13     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 13.1  
Beleuchtung des Speichers      
Ö 13.2  
Dusche an der Strandpromenade      
Ö 13.3  
Änderung des §46 der Gemeindeordnung      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)