1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
03.11.2016 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0
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10.11.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 85 sind weder seitens der Öffentlichkeit noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Daher erübrigt sich eine Abwägung.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 85 für die Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird wie im Bau- und Planungsausschuss beschlossen gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.