Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2016  
SI/1228/16  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 14.04.2016  
SI/1228/16  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4.1  
Aktuelle Vorhaben für das Küstengymnasium      
Ö 4.2  
Stand der Arbeiten im Rathaus      
Ö 4.3  
Tiefbaumaßnahme Sandberger Weg      
Ö 4.4  
Ausbau der Wiesenstraße      
Ö 4.5  
Straße Am Holm      
Ö 4.6  
Eutiner Straße      
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse (2. J.-Hälfte 2015)      
Ö 6  
2. Änderung B-Plan Nr. 24 (Mastkobener Weg II), hier: Entscheidung für eine Variante      
Ö 7  
33. Änderung des F-Planes (Einzelhandelsstandort am Rettiner Weg), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1540/16  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 89 (Eutiner Straße), hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/1541/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

      

 

   
    26.05.2016 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

 

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

    

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    31.05.2016 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.    

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    21.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Für das Gebiet der Eutiner Straße (s. Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verbesserung des Verkehrsflusses

- Erhöhung der Verkehrssicherheit für Rad- und Autofahrer und Fußgänger

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund des vereinfachten Verfahrens abgesehen.

    

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 9.1  
Lienaustraße      
Ö 9.2  
Amtshilfe der Feuerwehr      
Ö 9.3  
Fahrradständer im Bereich an der Steinkampschule      
Ö 9.4  
Strandallee      
Ö 9.5  
Ausbesserung von Straßenschäden      
Ö 9.6  
Ausgleichsflächenkataster      
Ö 9.7  
Zustand der Reiferstraße