Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse (2. J.-Hälfte 2015)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bericht:

Frau Weise berichtet über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse des BauPa aus der 2. Jahreshälfte 2015 (5 Sitzungen).

(Entwurf Stadtwerke, 38. F-Planänderung, Ausschreibung Sanierungsträger, Entwurf Skater-bahn, 2. BA Kita Schatzinsel, 3. Änderung B-Plan 19, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan 85, 33. F-Planänderung, Ampelanlage Ostring, Sachstand diverse B-Pläne, 3. Änderung B-Plan 33, 7. Änderung B-Plan 54, Entscheidung Hafenwestseite, Fahrradunterstände)

 

Frau Weise kündigt an, dass sie nach der Sommerpause über die erste Hälfte aus dem Jahr 2016 berichten wird.

 

 

Diskussion:

Herr Dr. Dalke erkundigt sich nach dem Stand der Dinge bezüglich der Umsetzung eines Parkstreifens in der Wiesenstraße.

 

    Frau Weise antwortet, daß dafür im HH 2016 keine Mittel eingeplant seien. Beschlossen worden sei nicht der Bau, sondern die Festsetzung des Parksteifens im B-Plan. Das Bauamt wird aber prüfen, ob evt. HH-Mittel zur Verfügung stehen.

 

Herr Kasten regt an, die 3. Änderung des B-Plans 19 erneut im Bau- und Planungsausschuss zu beraten. Es zeigt sich, dass Handlungsbedarf herrscht und weiteres Warten nicht vertretbar sei.

 

    Herr Weber führt an, dass Warten der Stand der Dinge sei. Ohne eine gesetzliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber ist die Handhabung eingeschränkt.

    Herr Dr. Böckenhauer antwortet, dass auf Bundesebene derzeit ein Planspiel durchgeführt wird. Mit Ergebnissen könne nur langfristig zu rechnen sein. Daher sollte die Stadt eine Regelung im Vorgriff treffen.

    Frau Weise erläutert, dass eine B-Planänderung formal kein Problem ist. Es seien jedoch reale Probleme vorhanden, die dadurch nicht geregelt werden würden. Notwendig sei, Klarheit für die Anwohner zu schaffen.

    Herr Struck fasst zusammen, dass ein B-Plan vorhanden ist. Verstöße gegen diesen B-Plan müssten geahndet werden. Dies sei aber nur problematisch, da viele Ferienwohnungen schon lage genehmigt seien.

    Frau Weise erklärt, dass genehmigte Vorhaben auch weiterhin zulässig sind und auch durch eine  B-Planänderung nicht unzulässig würden. Neue Anträge zum Bau oder zur Einrichtung einer Ferienwohnung müssen im Moment abgelehnt werden. Wird jedoch ein Antrag auf den Betrieb  eines kleinen Beherbergungsbetriebes gestellt, so kann dieser derzeit nach aktuellem B-Plan genehmigt werden.

 

Herr Kasten erkundigt sich nach dem Stand bezüglich eines barrierenfreien Dünensteges. Eine diesbezügliche Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde müsse vor den Haushaltsgesprächen für 2017 erfolgen. Fördermittel und –möglichkeiten müssten untersucht werden.

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1