Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2015      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 04.11.2015      
Ö 4  
Kindergarten Schatzinsel; 2. BA Außenanlagen
Enthält Anlagen
VO/1394/15  
Ö 5  
Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2016  
Enthält Anlagen
VO/1432/15  
Ö 6  
Investitionsprogramm 2016 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1426/15  
Ö 7     (nichtöffentlich)      
Ö 8  
Haushaltssatzung 2016 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1427/15  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

28.338.500 €

 

in der Ausgabe auf

29.063.800 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.458.200 €

 

in der Ausgabe auf

5.458.200 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

4.291.700 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

407.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

   
    18.11.2015 - Hauptausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2016 wird nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

28.338.500 €

 

in der Ausgabe auf

29.063.800 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.458.200 €

 

in der Ausgabe auf

5.458.200 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

4.291.700 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

407.400 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

später

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Ö 9  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 9.1  
Wahl des Seniorenbeirates      
Ö 9.2  
Freies Parken in der Adventszeit      
Ö 9.3  
Neujahrsempfang      
Ö 9.4  
Freundschaftsabsprache Leba      
Ö 9.5  
Flüchtlingsangelegenheiten      
Ö 10  
Anfragen und Verschiedenes      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 12.1     (nichtöffentlich)      
N 12.2     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)