Beschluss:
Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen zu beschließen.
Protokollnotiz:
Der Werkausschuss bittet darum, die Benutzungsordnung für die Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein um den Punkt einer Bergungs- und Abwrackversicherung zu ergänzen.
Unter §2 (5) Pflichten des Nutzungsberechtigten wurde ergänzt:
Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden. Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung sowie die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.
Die ergänzte Benutzungsordnung liegt den Stadtverordneten als Tischvorlage vor.
In der Vorlage steht im Sachverhalt sowie in Anlage 4, dass die Versorgungspauschale (30€) für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke komplett entfallen. Der Werkausschuss bittet darum, die Reduktion der Pauschalen auf maximal 50% zu begrenzen. Die Anlage 4 wird geändert als Tischvorlage den Stadtverordneten vorgelegt.
Der neue Mietvertrag wird dahingehend angepasst.
Der Stadtwerkeausschuss bittet darum, die Stege A, G und H (Innenseite) noch einmal auf Länge und Breite zu kontrollieren.
Die Werkleitung sagt zu, dies zu erledigen und bei der Vergabe der Plätze an die zukünftigen Boxenmieter zu berücksichtigen.