Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Vorentwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 wurde am 01.04.2014 an die Träger öffentlicher Belange gesandt. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Planzeichnung Zeichenerklärung (2 Dateien) textliche Festsetzungen Begründung Schallschutzuntersuchung (wird nachgereicht) TöB-Eingangsliste Bedenken und Anregungen Abwägungsvorschlag
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||