Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1212/14  

 
 
Betreff: Hafenangelegenheiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
27.10.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
06.11.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Als Entwürfe sind die geänderte Satzung sowie die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein sowie die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen Kränen und Universal-Lader und die neue Struktur für L

Sachverhalt:

Als Entwürfe sind die geänderte Satzung sowie die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein sowie die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen Kränen und Universal-Lader und die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen beigefügt.

(Anlage 1-3)

 

In diesen Dokumenten sind die monetären Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulationen für das Jahr 2015 dargestellt.

 

Sportboothafen:

Die aktuelle Gebührenstruktur für die Liegeplätze ist seit mehr als 10 Jahren unverändert.

Um die Vertrags- und Rechnungsgestaltung im Sportboothafen zukünftig transparenter und gerechter zu gestalten, werden die Liegeplatzgebühren im Sportboothafen anhand der Boxengröße des Liegeplatzes multipliziert mit der Gebühr pro m² der jeweiligen Preiskategorie dieses Platzes berechnet. (Anlage 4).

Bei der Neuvergabe der Liegeplätze erhalten die beiden Neustädter Segelvereine ein Vorgriffsrecht. Die Liegerechte im Sportboothafen werden ausschließlich über Mietverträge vergeben, die das Benutzungsverhältnis umfassend regeln. Dies gilt insbesondere auch für die Versorgungspauschale (30€); Stromkunden erhalten 20€ Rabatt, Wasserkunden erhalten 10€ Rabatt, Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke sind somit von der gesamten Pauschale befreit. Durch die privatrechtliche Ausgestaltung der Mietverträge können bei einer Mindestvertragsdauer von 5 bzw. 10 Jahren Rabatte auf die Liegeentgelte von 5% respektive 10% gewährt werden.

 

Die einzelnen Kategorien wurden durch bestimmte Bewertungskriterien festgelegt (Anlage 4)

 

Separate Hafengebühren entfallen in dieser neuen Struktur.

 

 

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Hol

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

4

Anlage/n:

4

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1a)Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein (74 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1b)Übersicht_Kommunal-Sportboothafen_SWNH (3423 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 Benutzungsordnung Kaiflächen und Bootsstege_SWA (52 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 3 Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen Kränen und Universal-Lader (61 KB)