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Auszug - Hafenangelegenheiten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1212/14 Hafenangelegenheiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses Herr Struck übergibt das Wort an die Werkleiterin Frau Litzka. Diese hält den Sachvortrag. Im Anschluss verliest Herr Struck den Beschlussvorschlag.

 

Bürgerbeteiligung:

Der Vorsitzende der Neustädter Seglergemeinschaft Heisterbusch Herr Martin Witte moniert das Vorgehen der Stadtwerke zur Neuvergabe der Liegeplätze. Er fragt, ob das Vorzugsrecht der Vereine noch Bestand habe und verliest zwei Schreiben der Stadtwerke.

 

Der Vorsitzende des neu gegründeten Wassersportvereines Neustadt in Holstein bittet darum, die Kategorisierung der Liegeplätze zu überdenken. Eine generelle Preiserhöhung von 10%-12% für alle Liegeplatzinhaber wäre seiner Meinung nach ein besseres Verfahren.

 

Frau Litzka entgegnet, dass die Stadtwerke sich für das System, welches bereits von der Ancora Marina und der Stadt Heiligenhafen erfolgreich angewandt wird, entschieden haben.

 

Herr Hintz ist der Meinung, dass die Bildung von entsprechenden Kategorien nicht möglich sei und moniert ebenfalls die Vorgehensweise der Stadtwerke Neustadt in Holstein.

 

Herr Pfeil hinterfragt, ob das Vorgehen rechtsgültig sei.

 

Die Bürgermeisterin bittet um sachliche Argumentation und erklärt, dass für die Kategorisierung der Liegeplätze nun endlich von den Stadtwerken nachvollziehbare Kriterien herangezogen wurden und jetzt erstmals eine gerechte Bepreisung der Liegeplätze erfolgen könne. Nicht auf jeden Liegeplatzinhaber komme eine Preiserhöhung zu, für eine Reihe von Schiffseignern seien die Plätze günstiger geworden. Sie regt an, dass zunächst die Änderung der Hafensatzung beschlossen und nach einem Jahr eine Evaluation durchgeführt werden sollte.

 

Frau Litzka erklärt, dass die Kriterien für die Kategorisierung mit Hafenmeistern und Anliegern abgestimmt wurden. Sie fügt hinzu, dass in den nächsten Jahren auch ein großer Investitionsbedarf an den Steganlagen bestehe.

 

Herr Köster fragt, ob sichergestellt sei, dass es ausreichend kleine Liegeplätze gibt.

 

Frau Litzka erklärt, dass voraussichtlich ausreichend kleine Liegeplätze für entsprechende Schiffe vorhanden seien.

 

Bürgervorsteher Sela beendet die Bürgerbeteiligung und übergibt das Wort an die Stadtverordneten.

 

Diskussion:

Herr Kasten erklärt, dass der Hafen insgesamt einen Verlust von 250.000 € jährlich generiere, wobei auf den Sportboothafen die Hälfte des Verlustes entfalle. Zudem sei die Gebühr seit 10 Jahren nicht mehr erhöht worden und das Preisniveau liege weit unter dem der Nachbarorte. Daher sei eine Preiserhöhung unerlässlich. Nach einem Jahr Laufzeit werde dann die Regelung evaluiert und auf Sinnhaftigkeit überprüft. Herr Kasten appelliert an die Betroffenen, mit den Stadtwerken zu sprechen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

 

Herr Reichert erklärt, dass die Erhöhung der Liegeplatzgebühren nach 10 Jahren längst überfällig sei. Auch die Änderung der Berechnungsgrundlage sei richtig. Jedoch ist Herr Reichert der Auffassung, dass die Liegeplatzinhaber mit der Änderung überrumpelt wurden und zuvor zumindest mit einem Schreiben hätten über das Vorhaben informiert werden müssen.

Herr Reichert hinterfragt die Verpflichtung zum Abschluss einer Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung, da ihm diese im Sportbootbetrieb nicht geläufig sei.

 

Herr Dr. Böckenhauer macht ebenfalls darauf aufmerksam, dass der Sportboothafen defizitär sei und dieser Zustand nicht aufrechterhalten werden könne. Es solle die neue Satzung zunächst ausprobiert und im Zweifel nach einem Jahr überarbeitet und angepasst werden.

 

Herr Cremer weist darauf hin, dass die Erhöhung der Liegeplatzgebühr in den letzten 10 Jahren zumindest an die Inflationsrate hätte angepasst werden müssen. Daher sei die Erhöhung unumgänglich, um kostendeckend arbeiten zu können.

Er kritisiert jedoch die Rabattierung der Versorgungspauschale von 30 €, wobei Stromkunden der Stadtwerke einen Rabatt von 20 € erhalten und Wasserkunden einen Rabatt von 10 €. Er ist der Auffassung, dass die Stadtwerke Kundenbindungsprogramme entwickeln müssen, jedoch diese Art von Subventionierung nicht richtig sei.

 

Frau Giszas stimmt Herrn Cremer zu. Sie ist der Auffassung, dass bereits im Zusammenhang mit der Hafenausbaggerung auch eine Erhöhung der Liegeplatzgebühren im Gespräch war und die Liegeplatzinhaber nicht so sehr überrumpelt wurden, wie von Herrn Reichert dargestellt. Frau Giszas spricht sich dafür aus, im 2-Jahres-Rhythmus über eine Erhöhung der Liegeplatzgebühren nachzudenken.

 

Herr Sela erachtet unter Bezugnahme auf ein Gespräch mit einem sachkundigen Geschäftsführer einer privaten Marina die Verpflichtung einer Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung für Boote, die keine Traditionsschiffe sind für sinnlos. Daher unterbreitet er den Vorschlag, bei der Vorschrift im § 2 Abs. 5 Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein die Verpflichtung einer Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung (Ausnahme Traditionsschiffe) zu verzichten.

 

Herr Pohl erklärt, dass es bei einer Neuregelung oft zu Reibereien komme, jedoch sei dieses heute zu beschließen, um nach langer Zeit eine Richtung vorzugeben.

 

Herr Greve stellt dar, dass die Anlieger zur Sicherung eines Liegeplatzes eine E-Mail an die Stadtwerke schreiben konnten, welche jedoch keinen rechtsverbindlichen Vertrag darstelle, sondern lediglich eine Art Option sei.

 

Frau Litzka erklärt, dass die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung lediglich für Traditionssegler vorgesehen sei.

 

Frau Clarus erklärt, dass die Vergangenheit gezeigt habe, dass es wichtig sei, alte Schiffe entsprechend zu versichern.

 

Sie stellt den Antrag: Für Traditionssegler und Schiffe, die älter als 75 Jahre sind, ist eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abzuschließen.

 

Zudem stellt sie den Antrag, folgendes zu streichen: Die vorgesehene Reduzierung für Stadtwerkekunden um mögliche 50% der Strom- und Nebenkosten in Höhe von 30 €.

 

Frau Giszas beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

10 Minuten Pause

 

Frau Spiegel verlässt den Raum.

 

Herr Kasten trägt einen interfraktionellen Antrag vor, über den anschließend abgestimmt wurde:

 

  1. § 2 Abs. 5 Satz 1 möge wie folgt ergänzt werden:

 

Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie für Traditionsschiffe oder Schiffe, die älter als 75 Jahre sind, eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden.

 

§ 2 Abs. 5 Satz 3 muss es statt sowie bzw. heißen:

 

Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung bzw. die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.

 

  1. Streichung der Vergünstigung für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke.

 

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Antrag:

einstimmig

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Hafengebühren im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein, die Benutzungsordnung für Kaiflächen und Bootssteganlagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein, die Betriebsordnung für die Benutzung von städtischen  Kränen und Universal-Lader sowie die neue Struktur für Liegeplätze im Sportboothafen mit folgenden Änderungen:

 

  1. § 2 Abs. 5 Satz 1 möge wie folgt ergänzt werden:

 

Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung sowie für Traditionsschiffe oder Schiffe, die älter als 75 Jahre sind, eine Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung abgeschlossen werden.

 

§ 2 Abs. 5 Satz 3 muss es statt sowie bzw. heißen:

 

Weiter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Bootes verpflichtet, die Haftpflichtversicherung bzw. die Bergungs- und Wrackbeseitigungs-Versicherung zu verpflichten, den Hafenbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz endet.

 

  1. Streichung der Vergünstigung für Strom- und Wasserkunden der Stadtwerke.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig