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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 06.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:43 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Ehrung eines Stadtverordneten      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 5  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014      
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.09.2014      
Ö 8  
Zukunftskonzept Daseinsvorsorge und Wohnungsmarktkonzept  
Enthält Anlagen
VO/1213/14  
Ö 9  
5. Änderung B-Plan Nr. 54 "Am Holm / an der Wiek", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1214/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben.

 

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

   
    30.10.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben.

 

2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    06.11.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben.

 

3.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 10  
Hafenangelegenheiten (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1212/14  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)