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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Ehrung eines Stadtverordneten |
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Ö 4 |
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Mitteilungen des Bürgervorstehers |
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Ö 5 |
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Mitteilungen der Bürgermeisterin |
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Ö 6 |
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Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2014 |
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Ö 7 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.09.2014 |
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Ö 8 |
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Zukunftskonzept Daseinsvorsorge und Wohnungsmarktkonzept |
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VO/1213/14 |
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Ö 9 |
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5. Änderung B-Plan Nr. 54 "Am Holm / an der Wiek",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1214/14 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. |
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30.10.2014 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
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06.11.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 10 |
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Hafenangelegenheiten (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck) |
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VO/1212/14 |
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Ö 11 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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