Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 05.11.2014      
Ö 3  
Neujahrsempfang am 01.01.2015  
VO/1226/14  
Ö 4  
9. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1220/14  
Ö 5     (vertraulich)      
Ö 6  
Investitionsprogramm 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1232/14  
Ö 7  
Haushaltssatzung 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1233/14  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2014 und mit Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde vom           hinsichtlich eines Teilbetrages der Kreditaufnahme von folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.666.100 €

 

in der Ausgabe auf

25.855.200 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.326.000 €

 

in der Ausgabe auf

5.326.000 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

3.490.000 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

Nach Beratung HA

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                        erteilt.

 

Neustadt in Holstein, den …………………..

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Tordis Batscheider

 

 

Bürgermeisterin

 

 

   
    19.11.2014 - Hauptausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2014 und mit Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde vom           hinsichtlich eines Teilbetrages der Kreditaufnahme von folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.552.400

 

in der Ausgabe auf

25.882.800

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.250.000

 

in der Ausgabe auf

5.250.000

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

3.439.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

Wird auf dem Wege zur Stadtverordnetenversammlung festgestellt

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                        erteilt.

 

Neustadt in Holstein, den …………………..

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Tordis Batscheider

 

 

Bürgermeisterin

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 8  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)