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Auszug - Haushaltssatzung 2015  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1233/14 Haushaltssatzung 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Mehrens, Jana

Diskussion:

Diskussion:

7.1

Herr Holtfester verliest den gemeinsamen Antrag der CDU-, SPD- und BGN-Fraktion.

Es wird darüber diskutiert, ob jährlich ein Festbetrag in den Haushalt eingestellt werden solle oder ob die Summe variabel gehalten werden solle, da die Reisekosten aufgrund der Entfernungen entsprechend unterschiedlich hoch ausfallen.

Es wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Es sind jährlich Mittel für das Neustadttreffen fest in den Haushalt einzuplanen.

 

Jede(r) Stadtverordnete hat das Recht an dieser Summe zu partizipieren.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

7.2

Die Verwaltung wird gebeten, eine Auflistung der Bauunterhaltungsmittel insgesamt als Anlage zum Protokoll beizufügen.

 

Es wird darüber diskutiert, ob die bisher willkürlich aufgeteilten Beträge für die Bauunterhaltung in der nächsten Haushaltsplanung anders auf die Unterabschnitte aufgeteilt werden sollten. Ein Vorschlag lautet, den Gesamtbetrag durch die 20 Unterabschnitte zu dividieren, und auf diese Weise einen einheitlichen Betrag zu veranschlagen. Als weitere Alternative wird angeregt, nur noch eine einzige Haushaltsstelle für die Gesamtsumme der Bauunterhaltungsmaßnahmen anzulegen.

 

7.3

Es wird angeregt die HHST 2812.7000 aufzuteilen, um eine eigene Haushaltsstelle für den Zuschuss 2. Chance einzurichten.

 

Protokollnotiz:

Die Haushaltsstelle 2812.7000 wurde aufgegliedert, die Haushaltsstelle 2812.7002 Zuschuss 2. Chance leitet sich hieraus mit 23.000 € ab.

 

7.4

U-Abschnitt 4643 Kindergarten am Kaiserholz, Krippe am Kiebitzberg

Es wird darüber diskutiert in welcher Form sich die Schön-Klinik am Defizit beteiligt. Es wird hinterfragt, wie sich die Defizite ergeben.

 

Protokollnotiz:

Gemäß Ursprungs- und Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014 weist die Krippe Kiebitzberg einen Zuschuss in Höhe von 116.600 € auf, der vereinbarungsgemäß zu 50 % von der Schön-Klinik zu tragen ist – insgesamt 58.300 €.

 

Auf diesen Betrag wurden durch die Schön-Klinik im laufenden Haushaltsjahr Abschläge in Höhe von 42.000 € geleistet.

 

Der Restbetrag wird nach erfolgtem Jahresabschluss (und damit Feststellung des Ergebnisses der Krippe Kiebitzberg) mit der Schön-Klinik abgerechnet.

 

7.5

U-Abschnitt 6100 Städteplanung, Vermessung, Bauordnung

Es wird darüber diskutiert, weshalb das Defizit im Vergleich zum Vorjahr größer wird, obwohl eine zweite Stadtplanerstelle geschaffen und besetzt wurde. Die Einnahmen sinken insgesamt um 56.000 €, die Ausgaben erhöhen sich insgesamt um 7.000 €, die Ersparnis bzgl. der zweiten Stadtplanerstelle schlägt sich in der HHST 6100.6550 nieder.

 

Frau Weise verteilte die vom Bau- und Planungsausschuss geforderte Erläuterung zu folgenden Stellen im Verwaltungshaushalt:

6100.1650 (Erstattung Bauleitplanungskosten), 6100.6000 (Beschaffung von amtlichen Planungsunterlagen für B-Pläne) und 6100.65500 (Ausgaben für die Aufstellung von B-Plänen u.ä. für Dritte).

 

Es entsteht Unmut über die Kurzfristigkeit der Tischvorlage. Die Verwaltung wird darum gebeten, zukünftig solche wichtigen Inhalte zeitiger zu liefern.

 

Frau Weise erläutert die Tischvorlage.

 

Herr Kasten stellt den Antrag, den Ansatz für die HHST 6100.6000 um 5.000 € auf 15.000 € zu reduzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

7.6

U-Abschnitt 8300 Stadtwerke und 8600 Tourismus-Service

Die in den Wirtschaftsplänen entstandenen Änderungen werden im Haushaltsplan berücksichtigt.

 

7.7

HHST 1300.9350 Beschaffung von Ausstattungsgegenständen

Es wird die Frage an den Wehrführer Herrn Lesse gestellt, ob die digitale Funktechnik im Jahre 2015 angeschafft werden könne.

 

Herr Lesse erklärt, dass mit der Einführung des digitalen Funkes vor dem Jahre 2017 nicht zu rechnen sei. Gründe hierfür könnten sein, dass die Steuerstelle in Schleswig-Holstein derzeit nur mit einer 0,75 Stelle besetzt sei, wo diese Stelle in anderen Bundesländern mit 8 Vollzeitstellen besetzt sei.

Die Mittel für die digitalen Funkgeräte in Höhe von 98.000 € werden gestrichen und in die Finanzplanung 2017 wieder eingestellt.

 

7.8

HHST 9100.3192 Schlottau

Frau Becker macht noch einmal darauf aufmerksam, dass das Erbe der Dora Schlottau zugunsten des Neubaus des Stadtteiltreffs aufgelöst wird.

 

Dies findet Zustimmung unter den Mitgliedern des Hauptausschusses.

 

Erläuterungsfragen und allgemeine Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.

 

5 Minuten Pause.

 

Herr Holtfester verliest den Beschlussvorschlag.

Beschluss:

Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2014 und mit Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde vom           hinsichtlich eines Teilbetrages der Kreditaufnahme von folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird             

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.552.400

 

in der Ausgabe auf

25.882.800

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.250.000

 

in der Ausgabe auf

5.250.000

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

3.439.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

Wird auf dem Wege zur Stadtverordnetenversammlung festgestellt

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                        erteilt.

 

Neustadt in Holstein, den …………………..

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Tordis Batscheider

 

 

Bürgermeisterin

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig