Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Verwaltungshaushalt 2015 schließt vor der Beratung mit einem Defizit in Höhe von 189.100 €. Die größeren Veränderungen können dem vorläufigen Vorbericht entnommen werden. Sich aus den Sitzungen der Fachausschüsse
(12.11. Tourismus- und Kulturausschuss 17.11. Stadtwerkeausschuss 18.11. Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten)
ergebende Veränderungen werden am 19.11.2014 vorgelegt. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2015 wird nebst Haushaltsplan und seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Holstein für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2014 und mit Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde vom hinsichtlich eines Teilbetrages der Kreditaufnahme von folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||