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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2014 |
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SI/1073/14 |
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Ö 3 |
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Mitteilung der Verwaltung |
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Ö 4 |
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Zukunftskonzept Daseinsvorsorge und Wohnungsmarktkonzept (Vortragende Gäste: GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH) |
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VO/1213/14 |
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Ö 5 |
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"Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt-Hafenwestseite" (Vortragende Gäste: Herr Dr. Pfadt und Herr Beims - Büro Architektur + Stadtplanung) |
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VO/1215/14 |
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Ö 6 |
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5. Änderung B-Plan Nr. 54 "Am Holm / an der Wiek",
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Vortragende Gäste: Frau Teske - Büro Stadtplanung Kompakt) |
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VO/1214/14 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. |
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30.10.2014 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: einstimmig Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0
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06.11.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Der Entwurf der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden mit den Änderungen gebilligt, die sich aus der Abwägung ergeben. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 |
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Haushaltsansätze 2015 und Investitionsprogramm 2014 bis 2018 |
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VO/1205/14 |
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Ö 8 |
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Anfangszeiten des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten |
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VO/1216/14 |
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Ö 9 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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N 10 |
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(nichtöffentlich) |
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