1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein.
2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.