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Auszug - Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek", hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 15.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1118/14 Bebauungsplan Nr. 54 "Am Holm / An der Wiek",
hier: Aufstellungsbeschluss für Teilaufhebung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-15/57
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Frau Weise erläutert anhand eines Lageplanes die Lage des Schmutzwasserkanals, der im Falle der Beibehaltung des Gewerbegebietes zusätzlich verlegt werden muss; die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 25.000 EUR.

 

Herr Buchwald erläutert die Lage und den Geltungsbereich des aufzuhebenden Teilbereiches des B-Planes Nr. 54 und die jetzigen Festsetzungen des Ursprungsplanes in diesem Bereich. Er geht insbesondere auf die Frage der Zulässigkeit eines Repowering an diesem Standort ein und kommt zu dem Ergebnis, dass dieses hier weder bei Rechtskraft des Planes noch nach Teilaufhebung des Planes (dann Prüfung gem. § 35 BauGB) zulässig wäre.

 

Herr Kasten und mehrere weitere Ausschussmitglieder sprechen sich gegen eine Teilaufhebung aus, da man die hierfür erforderlichen Planungskosten gegen die Einsparungen im Bereich des Schmutzwasserkanals gegenrechnen müsse. Außerdem könne man heute nicht mit Sicherheit ausschließen, dass nicht in einigen Jahren Bedarf an Gewerbeflächen bestehe.

 

Herr Heckel entgegnet, dass man sich eine Entwidmung als Ausgleichsmaßnahme anrechnen lassen könne, auch hierfür gebe es ständig Bedarf.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Vowe den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ wird für den Teilbereich „südwestlich des Holmer Weges (s. Geltungsbereich) aufgehoben. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Die bisher größtenteils als Gewerbegebiet (GE) festgesetzte Fläche soll künftig dem Außenbereich zuzuordnen sein.

2. Der Aufstellungsbeschluss über die Teilaufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1Ablehnung: 8Enthaltung: 0