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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2013  
SI/0980/13  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Werbesatzung Hafenwestseite, hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1053/13  
Ö 5  
Enthält Anlagen
32. Änderung des F-Planes "Wohnmobilplatz Rettin", hier: Aufstellungsbeschluss, Konkretisierung des Standortes (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/0726/12-1  
Ö 6  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1041/13  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

   
    28.11.2013 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0

   
    26.02.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8     (nichtöffentlich)