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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken", hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/1041/13 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Strandsauna Pelzerhaken",
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:32-610-15/64.4
Federführend:32 Planung Beteiligt:5 Tourismus-Service
Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard   

Bericht:

Bericht:

Frau Weise erläutert die Festsetzungen des B-Planes Nr. 61 für den Bereich der Strandsauna. Dieser B-Plan wurde im Jahr 2003 rechtskräftig,  seither hat sich Pelzerhaken positiv entwickelt, es wurden viele Wohnungen und Häuser gebaut, die Anwohner und Gäste benötigen weitere gastronomische Angebote; der in der Nähe vorhandene Strandkiosk sei gut ausgelastet, könne jedoch den Bedarf nicht ausreichend abdecken. Sie schlägt daher vor, im Rahmen einer Änderung des B-Planes die Art der Nutzung von „Sauna/Wellness“ zu ändern in „Sauna/Wellness/Restaurant/Cafe“. Weitere Änderungen seien nicht erforderlich, lediglich die Terrasse könne in die überbaubare Grundstücksfläche einbezogen werden, auch um einen Balkon zu ermöglichen. Die UNB habe gegen die Änderung der Art der Nutzung keine Bedenken, sofern die übrigen Festsetzungen (z.B. Dünen) beachtet würden. Der Tourismusausschuss habe eine solche Änderung bereits befürwortet.

 

Herr Heckel berichtet, dass der Betreiber der Sauna im Tourismusausschuss ansprechende Bilder der Planung gezeigt habe.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Herr Weber über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße“ soll für den Bereich der Strandsauna (s. Geltungsbereich) wie folgt geändert werden:

Zusätzlich zur Nutzung als Sauna/Wellness soll auch eine Nutzung als Restaurant / Café zugelassen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Der Planentwurf soll vom Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein ausgearbeitet werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 8              Ablehnung: 1              Enthaltung: 0