Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der als „Deepensoll“ bekannte Bereich zwischen Dörpstede und Deepensoll diente bisher der Flächenbevorratung der Stadt und wurde bereits vielseitig für mögliche bauliche Entwicklungen betrachtet. Wohnbauliche Ansätze wurden zuletzt aus verschiedenen Gründen verworfen, insbesondere aber daher, weil größere Folgekosten für die Stadt befürchtet wurden. Zuletzt wurde der Standort aus Sicht einer touristischen Entwicklung betrachtet. Mit Blick auf das Touristische Entwicklungskonzept Lübecker Bucht 2030 und in Absprache mit der TALB erscheint die Fläche für Zielgruppen die Ruhe suchen gut geeignet. Dies Anforderung scheint zudem gut verträglich mit der vorhandenen Bebauung. Um hier eine verträgliche und niederschwellige Entwicklung anzustoßen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der die Zulässigkeit für einen Wohnmobilstellplatz und ggf. ergänzenden kleineren touristischen Einrichtungen schafft. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung eines naturnahen Wohnmobilstellplatzes und von kleineren Häusern für eine touristische Nutzung. Die Erschließung des Gebietes und die Ausgleichsflächen sollen gesichert werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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