Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll an dieser Stelle die Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 99 vorbereiten. Dargestellt werden soll für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche.
Beschlussvorschlag:1. Zu dem bestehenden F-Plan aus 2020 wird die 3. Änderung aufgestellt, die für ein Gebiet zwischen Dörpstede und Deepensoll (siehe Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Auf Teilen der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen Sonderbauflächen dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 5. Die entstehenden Fremdkosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 99 sind vollständig zu ermitteln und anteilig (50 %) durch den Projektpartner der Stadt zu übernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt dies entsprechend vorzubereiten und vor Beginn der Planungen die erforderlichen Mittel in den (Nachtrags)Haushalt einzustellen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Geltungsbereich
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