Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein betreibt die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Hierfür sind gem. § 6 Abs. 1 KAG SH (Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein) Benutzungsgebühren zu erheben.
Für 2024 lagen die Gebührensätze je Quadratwurzel bei 0,80 € für die Straßenreinigung und bei 0,88 € für den Winterdienst.
Laut den anliegenden Kalkulationen ergibt sich ein Gebührenbedarf von 0,78 € für die Straßenreinigung und 1,28 € für den Winterdienst.
Nach Rücksprache mit der Steuerabteilung wird trotz der erheblichen Differenz beim Winterdienst vorgeschlagen, es aus folgenden Gründen bei den bisherigen Gebührensätzen zu belassen:
- Durch die Änderung bei der Grundsteuer ab 2025 wird es für viele Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer eine erhebliche Mehrbelastung geben. Daher sollte auf weitere Erhöhungen/Änderungen für 2025 verzichtet werden.
- Ob der sich durch die Kalkulation ergebene Gebührensatz für den Winterdienst nötig wäre, wird sich erst nach der Abrechnung in 2026 zeigen. Entstehende Über- oder Unterdeckungen werden auch bei der Straßenreinigung in den Folgejahren ausgeglichen, so dass der Stadt Neustadt in Holstein durch einen Verzicht auf die Gebührenanpassung aufgrund der Kalkulation keine Mehr- oder Mindereinnahme haben wird. Die einzige Konsequenz ist die zeitliche Verschiebung in die Folgejahre.
- Nach dem Versenden der Steuerbescheide mit der geänderten Grundsteuer wird mit einem erheblichen Mehraufwand durch Nachfragen und Widersprüche gerechnet. Dies wäre bei der Erhöhung der Winterdienstgebühr ähnlich. Das Zusammentreffen sollte vermieden werden. Beschlussvorschlag:Die Gebührenkalkulationen für 2025 werden gebilligt. Die Gebührensätze werden für 2025 je Quadratwurzel bei 0,80 € für die Straßenreinigung und 0,88 € für den Winterdienst belassen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2025 Kalkulation Winterdienstgebühr 2025
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