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Vorlage - VO/3129/23  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelAktenzeichen:3-703-00/1
  Bezüglich:
VO/2777/22
Federführend:36 Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Krohn, Claudia
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
22.02.2024 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein an Verwaltung zurück verwiesen   

Sachverhalt:

siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage

 

Hinweise der Verwaltung:

 

Die Satzungsregelung ist noch nicht von allen Anliegern in den verkehrsberuhigten Bereichen verinnerlicht worden, so dass der auf sie übertragene Winterdienst teilweise mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wurde. Durch nochmalige Information in der Presse und Tätigwerden des Kommunalen Ordnungsdienstes ist es aber möglich, die Satzungsregelungen durchzusetzen.

 

Das Argument einiger Anlieger, sie rden kein privates Unternehmen finden, dass den Winterdienst durchführt, kann verwaltungsseitig nicht nachvollzogen werden, denn auch nach alter Regelung gab es die Pflicht, einen 1,50 m breiten Streifen zu räumen, entweder selbst oder durch ein privates Unternehmen.

 

Eine Rückänderung der Winterdienstpflicht auf die Stadt Neustadt in Holstein in (hauptsächlich) den verkehrsberuhigten Bereichen hätte folgende Konsequenzen:

 

-          Sowohl der Fuhrpark als auch das Personal des Bauhofes müsste aufgestockt werden, da mit den vorhandenen Ressourcen der Aufwand nicht bewältigt werden kann. Die Kosten der dann ganzjährig vorhandenen Kapazitäten wären nur zu einem kleinen Teil über die Winterdienstgebühren umlagefähig.

 

-          Eine Vielzahl von Steuerkonten müsste erneut geändert werden.

 

-          Bei Rückänderung auf die alte Satzungsbestimmung würde sich der Arbeitsaufwand der überwiegenden Anlieger nur marginal verringern, da statt eine 1,60 m breite Fläche dann eine 1,50 m breite Gehbahn zu räumen und zu streuen wäre.

 

Kommunale Satzungen dienen dazu, klare örtliche Regelungen zu treffen, an die sich jeder zu halten hat und die in der Regel ein Tun oder Unterlassen beinhalten. Diese Regeln gelten für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein und kann Meinungen Einzelner nicht berücksichtigen. Um die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten, sollte mit wiederholten grundsätzlichen Änderungen von Rechtsnormen sensibel umgegangen werden.

 

Es gibt auch betroffene Anwohner, die die derzeitige Winterdienstregelung begrüßen, da der Mehraufwand gering sei, aber keine Gebühr gezahlt werden muss.

 

Die von der CDU-Fraktion beantragte Satzungsänderung wäre umfangreicher neu zu formulieren, als in den 3 Punkten des beigefügten Antrages dargestellt. Daher wird vor der Erstellung eines Satzungsentwurfes die Beschlussfassung über den Antrag abgewartet.

 

Eine etwaige Änderung wäre wegen der Umstellung der Steuerkonten und der Beschaffung von zusätzlichem Fuhrpark und Personal für den Bauhof frühestens zum 01.01.2025 umsetzbar.


Beschlussvorschlag:

siehe Antrag der CDU-Fraktion in der Anlage


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Antrag der CDU-Fraktion vom 01.11.2023

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag CDU-Fraktion 01.11.23 (2983 KB)      
Stammbaum:
VO/2777/22   Antrag der CDU-Fraktion: 1.Änderung der Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3129/23   Antrag der CDU-Fraktion: Änderung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührensatzung   36 Bauverwaltung   Vorlage öffentlich