Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Bereits bei der letzten Gebührenkalkulation wurde festgestellt, dass ein kostendeckender Betrieb der Grüngutsammelstelle nicht mehr möglich ist. Man müsste dafür die Gebühren so stark anheben, dass die Bürgerinnen und Bürger dann wahrscheinlich ohnehin auf die im Stadt- und Stadtrandgebiet vorhandenen privaten Annahmestellen mit niedrigeren Kosten ausweichen würden.
Im Rahmen der Haushalts- und Haushaltskonsolidierungsberatungen wurde deshalb politisch mehrheitlich beschlossen, dass die Grüngutsammelstelle nur noch für eigene Zwecke, also die Entsorgung des Grünschnittes von städtischen Flächen durch den Bauhof, betrieben werden soll.
Den Neustädter Bürgerinnen und Bürgern soll sie nicht mehr zur Verfügung stehen. Da es zwei privat betriebene Entsorgungsmöglichkeiten im Stadt- und Stadtrandgebiet gibt, ist die Entsorgungsmöglichkeit für privaten Grünschnitt trotzdem gesichert.
Die Benutzungs- und Gebührensatzung ist daher aufzuheben. Beschlussvorschlag:Die anliegende Satzung zur Aufhebung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf der Aufhebungssatzung
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