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Vorlage - VO/2712/21  

 
 
Betreff: Verwaltungsneubau Rosenstraße
Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2418/20
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Zondler, Patrick
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
21.10.2021 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses und des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
04.11.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Wie am 18.06.2020 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, wurde ein Architektenwettbewerb für die sogenannte große Variante (Zusammenlegung Amt 1, 2 und 3 am Standort Rosenstraße) durchgeführt. Am 25.08.2021 fand die Preisgerichtssitzung für den Verwaltungsneubau statt.

Die Plätze 1 – 3 hatten dabei folgende Büros belegt:

 

1. Preis: PPP Architekten + Stadtplaner GmbH aus Lübeck/Hamburg

2. Preis: Atelier. Schmelzer. Weber – Atelier für Baukultur, Dresden

3. Preis: LIMA Architekten – Lisa Bogner und Tobias Manzke PartGmbB, Stuttgart

 

Das Büro PPP Architekten + Stadtplaner GmbH aus Lübeck/Hamburg wurde durch die Jury aus Fach- und SachpreisrichterInnen in drei Wertungsrundgängen zum Sieger gekürt.

 

„Die Verfasser schlagen einen traufständigen Baukörper vor, der sensibel vom Bestand zum Verlauf der Rosenstraße überleitet und dabei auch den Haupteingang sehr gelungen markiert. Geschickt wird die Traufe mit Schrägen an den Bestand angeglichen. Die Gliederungsfunktion der Halbgauben des 2. Obergeschosses findet Anerkennung. Die technische Umsetzung, vor allem im Hinblick auf die Entwässerung, ist noch zu belegen. Die Dachflächenfenster sind unauffällig in die Dachflächen integriert. Zum Altbau wird mit einer wohldimensionierten Fuge respektvoll Abstand gehalten. Dennoch sollte an dieser Stelle geprüft werden, ob das Bestandstreppenhaus und der Aufzugsschacht aus Kostengründen erhalten werden können. Die Grundrisse sind gut durchgearbeitet und erfüllen die Anforderungen der Nutzer hinsichtlich der Flexibilität. Die Arbeit überzeugt das Preisgericht.“ (Auszug aus: PROTOKOLL ÜBER DIE PREISGERICHTSSITZUNG AM 25.08.2021)

 

Nach der Entscheidung des Preisgerichts wurde das Büro PPP angewiesen den Kostenrahmen für den Verwaltungsneubau zu erstellen und an das Stadtbauamt zu übermitteln. In diesem Kostenrahmen werden die Kosten der KG 300 – 400 mit ca. 8.169.516,50 € betitelt. Parallel hierzu hat das Bauamt die Kosten für den Abbruch der Gebäude Rosenstraße 2 sowie 2a, b (zusätzlich zu KG 200) auf ca. 350.000 € geschätzt. Hinzukommen die Kosten für KG 200 mit ca. 98.034,20 €, KG 500 mit ca. 392.136,79 €, KG 600 mit ca. 285.933,08 € und KG 700 mit ca. 1.878.988,80 €. Voraussichtlich handelt es sich bei knapp 50% der Gesamtkosten um vollständig förderfähige Kosten der Städtebauförderung. Hiervon ist 1/3 aus dem eigenen Haushalt zu bezahlen, die restlichen 2/3 werden durch das Land finanziert. Die genaue Aufteilung der Kosten ist der Anlage „Kostenrahmen“ zu entnehmen. Somit müssten bei der Entscheidung für den Verwaltungsneubau in den nächsten Haushaltsjahren 7.424.249,76 € (Eigenanteil) bereitgestellt werden. Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise.  

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Beschlussvorschlag:

Der Siegerentwurf aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Verwaltungsneubau in der Rosenstraße mit voraussichtlichen Gesamtausgaben in Höhe von 7.424.249,76 € (Eigenanteil) ist umzusetzen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 Voraussichtlich 7.424.249,76 € (Eigenanteil)

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:X*

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen: *bisher nur Planungskosten im Haushalt bereitgestellt

 

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Anlage/n:

- Wettbewerbspläne ppp

- Kostenrahmen SBA

- Kostenrahmen ppp

- Raumprogramm förderfähig / nicht förderfähig SBA

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Amt 2_1002 Plan 1_verkleinert (2596 KB)      
Anlage 4 2 öffentlich 1002_Plan 2 (3793 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich 211007_Verwaltungsneubau_Kostenrahmen_zon (443 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich 21-10-07 Neustadt i.H. Kostenrahmen Verwaltungsbau Endfassung (17 KB)      
Anlage 2 5 öffentlich 1002_Raumprogramm_Aufteilung förder- nicht förderf (2606 KB)      
Stammbaum:
VO/2418/20   Neubau Verwaltungsgebäude hier: Vorbereitung Architektenwettbewerb   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2712/21   Verwaltungsneubau Rosenstraße Umsetzung des Siegerentwurfs aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2921/22   1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2933/22   1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2942/22   1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich