Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.12.2020 im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage VO/2465/20, dort TOP 6, mit 8 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme dafür ausgesprochen, sich mit Wirkung vom 01.01.2022 an den sich zum 01.01.2021 geänderten Höchstsätzen der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein zu richten. Entsprechend dieser Vorberatung wird die anliegende 2. Änderungssatzung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:Die Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird durch die vorgelegte 2. Änderungssatzung geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
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