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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 23.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Ukraine-Krieg      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Flüchtlingsunterbringung      
Ö 4.2  
Nachhaltigkeitsblock in den Vorlagen      
Ö 4.3  
Gedenkveranstaltung "Ein Jahr Krieg in der Ukraine"      
Ö 4.4  
3. Wirtschaftslounge am 09.03.2023      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 15.12.2022  
SI/2339/22  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 15.12.2022  
SI/2339/22  
Ö 7  
Neufassung der Grundsätze des Berichtswesens (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2153/19-3  
Ö 8  
Teilnahme der Stadt Neustadt in Holstein an der Kampagne "Fairtrade-Towns" (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2653/21-2  
Ö 9  
Wirtschaftsplan 2023 Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2939/22  
Ö 10  
Erlass einer "Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen" (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
Enthält Anlagen
VO/2962/23  
Ö 11  
Übersicht der in 2022 angenommenen Spenden gem. § 76 Abs. 4 GO (Bericht StvV: Herr Bürgermeister Spieckermann)  
VO/2943/23  
Ö 12  
Cap Arcona Dokumentationszentrum - weiteres Vorgehen (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesell. Angelegenheiten Frau Spiegel)
VO/2958/23  
Ö 13  
Benennung eines öffentlichen Platzes (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/2951/23  
Ö 14  
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 53 "Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben", hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2942/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des B-Planes Nr. 53r das Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    02.02.2023 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 für das Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

   
    23.02.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung die beschleunigte 1. Änderung des B-Planes Nr. 53 für das „Gebiet zwischen Grabenstraße/Reiferstraße/Rosenstraße und Haakengraben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40 - davon anwesend: 30

Ja-Stimmen: 30 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 15  
Stadtweite Potentialanalyse zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hier: Zustimmung zum Entwurf (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2941/22  
Ö 16  
Neufassung der Betriebssatzung der Stadtwerke Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
Enthält Anlagen
VO/2946/23  
Ö 17     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 17.1  
Enthält Anlagen
Interfraktionelle Vereinbarung aller Fraktionen zum Entscheidungsprozess zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen      
Ö 17.2  
Wahlkreiseinteilung zur Gemeindewahl 2023      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 20.1     (nichtöffentlich)      
N 20.2     (nichtöffentlich)      
N 20.3     (nichtöffentlich)