1. Die Stadtmarketing-Strategie „Nachhaltige Hafenheimat“ wird beschlossen.
2. Die Stelle Stadtmarketing wird entsprechend der Organisationsvariante 1 ab dem 01.01.2023 als Stabstelle zugeordnet.
3. Die Sach- und Personalaufwendungen des Stadtmarketings sind im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Die über den Verwaltungskostenbeitrag umlagefähigen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.
02.11.2022 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1.Die Stadtmarketing-Strategie „Nachhaltige Hafenheimat“ wird beschlossen.
2.Die Stelle Stadtmarketing wird entsprechend der Organisationsvariante 1 ab dem 01.01.2023 als Stabstelle zugeordnet.
3.Die Sach- und Personalaufwendungen des Stadtmarketings sind im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Die über den Verwaltungskostenbeitrag umlagefähigen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10.11.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.Die Stadtmarketing-Strategie „nachhaltige hafenheimat“ wird beschlossen.
2.Die Stelle Stadtmarketing wird entsprechend der Organisationsvariante 1 ab dem 01.01.2023 als Stabstelle zugeordnet.
3.Die Sach- und Personalaufwendungen des Stadtmarketings sind im städtischen Haushalt zu berücksichtigen. Die über den Verwaltungskostenbeitrag umlagefähigen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.