Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen hier: Durchführung eines partizipativen Entscheidungsprozesses  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2886/22 Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen
hier: Durchführung eines partizipativen Entscheidungsprozesses
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:0 Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad  12 Finanz- und Grundstücksabteilung

Herr Rieger leitet zu den Vorlageninhalten ein und definiert zunächst die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten, die jeweils ihre Vor- und Nachteile hätten. Insofern gelte es, genau zu erarbeiten, welches kommende Instrument für die kommunalen und lokalen Gegebenheiten am besten geeignet sei. Alle Prozessbeteiligten seien sich einig, dass der Diskurs, der nicht nur hier vorhanden sei, weitergeführt werden müsse, um individuell in der Stadt Neustadt in Holstein eine gerechte und finanziell verantwortbare Lösung herbeizuführen. Aus diesem Grunde schlage die Verwaltung vor, für eine zukünftige Entscheidung bezüglich der Wahl der Finanzierung der Straßenausbaubeiträge einen partizipativen Entscheidungsprozess durchzuführen. Es sollen dabei Bürgerinnen und Bürger beteiligt und informiert und wesentliche Interessengruppen eingebunden werden. So könnten unterschiedliche Einzelinteressen dargestellt und abgewogen werden um eine transparente und zukunftsfähige Entscheidung zu erarbeiten. Er verliest den Beschlussvorschlag.

 

Der Vorsitzende des Hauptausschusses dankt für den Sachvortrag und eröffnet die Bürgerbeteiligung zu diesem Tagesordnungspunkt, indem er die Einwohnerfragestunde einbezieht. Er verweist auf ein von Herrn Stephan, Sprecher der Interessengemeinschaft der Liegenschaftseigner in Neustadt, verteiltes Schreiben zur Sache und bittet Herrn Stephan, zu dessen Inhalten auszuführen.

 

Herr Stephan bekundet, dass er kein Schreiben verteilt habe und geht zunächst auf den Sachvortrag der Verwaltung ein. Spräche man von Ungerechtigkeit oder Gerechtigkeit, müsse man abwandeln, dass Gerichte Recht sprechen. Das sei jedoch nicht im gegenwärtigen Interesse. Vielmehr betrachte er die Ausbaubeiträge als unsozial. Es seien als Grundstückseigentümer viele Rentner, Pensionäre und Ruheständler betroffen, die ein Leben lang in Form der Finanzierung ihrer Immobilie für diese Lebensphase gespart hätten und nun als Beitragspflichtige bei Bescheideingang sehen müssten, wie diese Forderung beglichen werden könne. Er kenne die heutige Vorlage und habe hierzu einige Anmerkungen abgefasst, die wohl vorliegen würden. So werde unter anderem in der Vorlage kein Bezug auf die am 15.09.2022 stattgefundene Einwohnerversammlung genommen. Der dort mehrheitlich angenommene Antrag hätte klar und deutlich in der Vorlage mitformuliert werden müssen. Er vermisse auch den eigentlichen Zweck des Entscheidungsprozesses, nämlich eine Umverteilung der Kostenanteile nach sozialen und wirtschaftlich vertretbaren Aspekten anzustreben. Der Kernaussage der landesseitigen Förderung von Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werde kaum Rechnung getragen. Eine Landesförderung könne mindestens 60 % betragen, was der Höhe der Ausbaubeiträge entspräche. Die Mahnung an die Landesregierung, zur Kompensation wegfallender Ausbaubeiträge Mittel bereitzustellen, wäre prioritär in der Vorlage zu behandeln gewesen. Der vorgestellte partizipative Entscheidungsprozess sei ein sehr hochgestecktes Ziel und setze vieles an Fachkenntnis und Motivation voraus. Die Interessengemeinschaft stelle sich dieser Aufgabe und wäre bereit, an dem Prozess mitzuwirken.

 

Herr Schmidt resümiert zur Einwohnerversammlung und hält unter anderem fest, dass man der IGEL, insbesondere Herrn Stephan dankbar sei, dass eine deutliche Sprache gewählt wurde und das Anliegen mittels einer Abstimmung zum Ausdruck gebracht wurde. Eine komplexe Fragestellung lasse sich nicht mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ beantworten. So müsse also der ergangene Auftrag gemeinsam gelöst und abgewogen werden um einen breiten Konsens zur Beschlussfassung herbeiführen zu können. Das Thema spalte nicht die Politik in Neustadt in Holstein - weder innerhalb der Fraktionen noch der Parteien. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine Klarheit und eine Entscheidung und hätten auch einen Anspruch darauf. Ebenso sei auch ein Anspruch auf Transparenz und Mitwirkung gegeben. Dazu lade die Neustädter Kommunalpolitik herzlich ein. Im Kern werde heute der Beschluss gefasst, zu dem in der Einwohnerversammlung vor sechs Wochen der Impuls gegeben worden sei. Der Zweck des Entscheidungsprozesses sei das Finden einer fairen Lösung. Das Mittel dabei sei, die Entscheidung mit breiter Mehrheit zu treffen. Deswegen sei eine angemessene Beteiligung aller Betroffenen vorgesehen, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern verantwortungsvoll mit den Interessenlagen und Finanzmitteln umzugehen. Man wolle dabei bewusst eine Debatte mit externer Moderation von Experten, um einen klugen Entscheidungsprozess neutral und von allen Seiten anerkannt durchführen zu können.

 

rgermeister Spieckermann verdeutlicht, dass die Verwaltungsintention bei dieser Vorlage speziell die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Prozess gewesen sei. Die von Herrn Stephan genannte Quote der Förderung sei der Stadt nicht bekannt. Auch dieses würde in einem gemeinsamen Prozess beleuchtet werden können. Das Land unterstütze die Kommunen im Jahr 2022 mit 68 Mio. €r Infrastrukturmaßnahmen. Auf Neustadt in Holstein entfalle ein umgelegter Betrag in Höhe von 277.000 €r Unterhaltung und Investitionen in allen Maßnahmen, nicht ausschließlich dem Straßenausbau. Auch dieses Argument müsse im gemeinsamen Prozess berücksichtigt werden. Es sei demnach vielversprechend, gemeinsam soziale Gerechtigkeit anzustreben. Aus diesem Grunde richte er die Bitte an die Politik, der Vorlage zuzustimmen.

 

Die Ausschussvorsitzenden stellen jeweils den Beschlussvorschlag nach Vorlage zur Abstimmung.

 


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Beteiligung der Selbstverwaltung, der Bürgerinnen und Bürger und wesentlicher Interessengruppen, einen Entscheidungsprozess durchzuführen, der die Entscheidung vorbereiten soll, wie zukünftig Straßenausbaumaßnahmen in Neustadt in Holstein finanziert werden sollen. Der Entscheidungsprozess soll durch ein externes Fachbüro begleitet und moderiert werden. Die erforderlichen Mittel dazu sind im Haushaltsentwurf für 2023 vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:

Hauptausschuss: einstimmig

Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss: einstimmig