Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann gibt die Inhalte der jüngsten Videokonferenz mit dem Kreis Ostholstein wieder. Landesseitig gebe es keine Neuerungen, eine Quotenneuberechnung stehe aufgrund Personalmangels aus. Die Förderkulisse für Investitionskosten solle sich hingegen von 100 TEUR auf 400 TEUR pro Kommune erhöhen. Deren Belastungsgrenzen seien im Übrigen erreicht, so dass die kommunale Forderung im Raum stehe, dass das Land seine Kapazitäten aufstocke. Nur so sei der zu erwartenden Herbst- und Winterwelle entgegenzutreten. Es sei zwischenzeitlich ein Gesetzesentwurf zur Beschlagnahme freistehender Wohnungen in Vorbereitung. Auch wurde erneut deutlich, dass den Kommunen ein Umgang mit dem hohen Anspruchsdenken der Geflüchteten schwerfalle. Laut den Schulräten sei die Situation auch in den Schulen sehr angespannt. Landesweit erschwere sich die Situation durch die Tatsache, dass auf eigenem Wege angereiste Geflüchtete an den Landesunterkünften abgewiesen werden und die Kommunen dann sofort für eine Unterbringung zu sorgen hätten. In Pelzerhaken seien von den fünf Mikrohäusern der ersten Lieferung nunmehr drei belegt. Die weiteren fünf Häuser seien zwischenzeitlich angeliefert worden und würden aktuell angeschlossen, um anschließend eingerichtet zu werden. Die für den Lüb’schen Mühlenberg vorgesehenen Tiny-Häuser würden am 14.11.2022 von Beschendorf nach Neustadt in Holstein transportiert und dann angeschlossen. Für den Ziegelhof 1 seien die Umbaumaßnahmen geplant. Die Beauftragte Firma benötige einen Vorlauf von über vier Wochen. Der Kostenrahmen hierfür belaufe sich auf 11,5 TEUR.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böckenhauer konkretisiert der Bürgermeister, dass sich die genannte Fördersumme für Investitionskosten der Kommunen auf 400 TEUR je Kommune beziehe. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böckenhauer erläutert Bürgermeister Spieckermann, dass sich die Aussage zur Anspruchshaltung der Geflüchteten auf die Aussagen der kreisangehörigen Kommunen in der Videokonferenz mit dem Kreis Ostholstein beziehe.
Herr Greve führt zu einem Besuch der Landesunterkunft in Neumünster durch den Sozialausschuss des Städteverbandes aus, an der er teilgenommen habe. Er zeigt sich aufgrund der erfolgten Hintergrundinformationen hinsichtlich des zu erwartenden Flüchtlingsaufkommens im Winter besorgt. Daneben sei im vergangenen Hauptausschuss des Kreises eine Anfrage einer Fraktion detailliert beantwortet und dabei insbesondere auf die angesprochene Anspruchshaltung eingegangen worden. Er regt an, diesen Bericht dem Hauptausschuss zuzuleiten.
Protokollnotiz:
Herr Dr. Böckenhauer erinnert, dass dem Hauptausschuss auch eine entsprechende Vorlage in der vergangenen Sitzung durch den ersten Stadtrat unter TOP 7.2 avisiert worden sei. Bürgermeister Spieckermann sagt zu, dieses in die Besprechung aufzunehmen. Herr Hopp erklärt, dass sich dieser Punkt ebenfalls in der Beschlussverfolgung befände.
Herr Heckel erkundigt sich, ob Kontakt mit der Marine oder der Bundespolizei aufgenommen wurde, bevor man zukünftig die Belegung von Turnhallen in Erwägung ziehe. Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass aktuell keine erneute Anfrage erfolgte. Noch im März sei eine Nutzung mit Verweis auf die Sicherheitsbereiche negiert worden. Herr Vowe erinnert, dass 2015 ein Haus im Bereich der Marine durch die Stadt für die Unterbringung von Geflüchteten umgebaut worden sei. Frau Giszas führt fort, dass eine Nutzung mangels Bedarfs letztlich nicht erfolgte. Frau Weise bestätigt dieses. Die Marine habe im Nachgang die Immobilie zur ausbildungsbedingten Unterbringung dringend benötigt.
Herr Greve weist darauf hin, dass nach Landesregelung 10 % der Vorhaltekosten bei den Kommunen verbleiben würden. Seitens eines Einwohners wird die Frage gestellt, wer Sanierung und Kosten trage, wenn die aus der Ukraine geflüchteten Menschen wieder gegangen seien. Herr Holtfester wirft ein, dass sehr wohl genaue Vorstellungen zur Anschlussnutzung der Tiny-Häuser bestehen würden. Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass sich die Lage wie mit jedem anderen vorgehaltenen Wohnraum darstelle. Die Stadt sei Mietpartei und müsse die Wohnungen so zurückgeben, wie sie sie erhalten habe. Eine Weitergabe der Kosten könne nicht erfolgen. Herr Vowe führt an, dass in einer Hauptausschusssitzung die Aussage des Amtes für gesellschaftlichen Angelegenheiten erfolgte, wonach die Landeserstattungen in einigen Fällen auskömmlich sei, in anderen Fällen die Stadt höhere Aufwendungen habe und man in der Summe von einem Ausgleich ausgehen könne.
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