Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zur Teilfinanzierung der Straßenausbaumaßnahmen erhebt die Stadt Neustadt in Holstein Straßenausbaubeiträge. Diese werden für die Verbesserung, Erweiterung und insbesondere die Erneuerung von Verkehrswegen (Ortsstraßen) verwendet. Zu den Verkehrswegen zählen u. a. Fußwege, Parkflächen, Oberflächenentwässerungsanlagen, Austattungsgegenstände und Grünflächen. Viele Verkehrswege in Neustadt in Holstein sind am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt bzw. werden in naher Zukunft am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangen. Eine Erneuerung dieser Flächen ist aus zwei wesentlichen Gründen bedeutend für die Stadt. Zum einen sollten die Verkehrswege sicher und bedarfsorientiert durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt verwendet werden können. Die Stadt muss an dieser Stelle ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Zum anderen würden durch fehlende Ersatzinvestitionen die Vermögenswerte der Stadt sinken. Dadurch würde das Anlagevermögen „verfallen“ und das Eigenkapital der Stadt Neustadt in Holstein reduziert werden. Straßenausbaumaßnahmen sind demnach eine notwendige kommunale Aufgabe. Wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen, ist den Gemeinden in einem gewissen Rahmen freigestellt (vgl. § 76 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein). Insbesondere für die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung von Straßenausbaumaßnahmen gibt es bundesweit unterschiedliche, gut erprobte Ansätze. Dabei ist insbesondere die Finanzierung über Beiträge von der Finanzierung durch Steuermittel zu differenzieren. Im Wesentlichen lassen sich folgende vier Ansätze aufzählen: - Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen - Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen - Finanzierung über Steuermittel - Finanzierung über Landes- und/oder Bundesmittel Zudem ist es auch möglich, gebietsbezogen unterschiedliche Ansätze in einer Kommune zu wählen. Grundsätzlich ist bei allen Ansätzen festzuhalten, dass es sowohl Vor- als auch Nachteile für die Kommune und die Beitragszahlenden bzw. Steuerpflichtigen gibt. Zudem ist eine Vergleichbarkeit der einzelnen Ansätze untereinander nur erschwert und beispielhaft möglich. Dies liegt daran, dass jeder Straßenausbau und jeder Straßen- und Stadtgrundriss individuell ist. So können Beitragszahlende einer Straße durch einen Wechsel von einmaligen Straßenausbaubeiträgen zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen finanziell begünstigt werden. Beitragszahlende einer anderen Straße könnten dadurch finanziell benachteiligt werden. In Bezug auf die Grundsteuer ist die gegenwärtige Grundsteuerreform abzuwarten. Festzustellen ist jedoch: Aufgrund der Höhe von einmaligen Straßenausbaubeiträgen ist die Heranziehung dieser häufig konfliktträchtig und bringt regelmäßig einen Diskurs über Gerechtigkeit und (finanzielle) Verantwortung. Die Tatsache, dass ein Diskurs entsteht ist aber nicht aussagekräftig, ob der gewählte Finanzierungsansatz „gerecht“, effizient, rechtssicher oder geeignet ist. Es ist auch nicht aussagekräftig, ob Nachbargemeinden andere Ansätze wählen oder bei bestehenden Ansätzen bleiben. Hier sollte jede Kommune eine individuelle Lösung finden, die mit Blick auf viele Faktoren am geeignetsten scheint. Letztendlich sind auch die jeweiligen Interessengruppen, die bei einer entsprechenden Entscheidung zu berücksichtigen sind, in jeder Kommune individuell. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung für eine zukünftige Entscheidung bezüglich der Wahl der Finanzierung der Straßenausbaubeiträge die Durchführung eines partizipativen Entscheidungsprozesses vor. Ziele des Prozesses sollen sein: - die Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger - die Einbindung wesentlicher Interessengruppen (z. B. Selbstverwaltung, Verwaltung, Vertretungen von Interessengemeinschaften, Gewerbetreibende, Genossenschaften) - die Erläuterung, Ausarbeitung und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Finanzierungsansätze - die Darstellung und Abwägung der unterschiedlichen Einzelinteressen - die Schaffung einer transparenten und zukunftsfähigen Entscheidung Der Prozess soll methodisch durch ein Fachbüro begleitet und durch dieses auch moderiert werden. Die Inhalte sollen durch die Interessengruppen erarbeitet und beigesteuert werden. Um den Prozess auch nachhaltig transparent zu gestalten, soll nach Abschluss eine umfangreiche Dokumentation dazu erstellt werden. Die Stadt Neustadt in Holstein soll sich so intensiv, überlegt, ausgeglichen, transparent und freundlich für Bürgerinnen und Bürger einem komplexen und konfliktträchtigen Thema stellen, das regelmäßig nur undifferenziert bzw. dogmatisch betrachtet wird. Beschlussvorschlag:Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Beteiligung der Selbstverwaltung, der Bürgerinnen und Bürger und wesentlicher Interessengruppen, einen Entscheidungsprozess durchzuführen, der die Entscheidung vorbereiten soll, wie zukünftig Straßenausbaumaßnahmen in Neustadt in Holstein finanziert werden sollen. Der Entscheidungsprozess soll durch ein externes Fachbüro begleitet und moderiert werden. Die erforderlichen Mittel dazu sind im Haushaltsentwurf für 2023 vorzusehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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