Für die vom Baumsachverständigen untersuchten 6 gekappten Linden ist ein Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gemäß Kreis-Verordnung zum Schutz von Bäumen zu stellen. Die betroffenen Bäume sind zu fällen und durch Neupflanzungen der gleichen Baumart mit einem Stammumfang von 18 bis 20 cm zu ersetzen.
23.01.2020 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die vom Baumsachverständigen untersuchten 6 gekappten Linden ist ein Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gemäß Kreis-Verordnung zum Schutz von Bäumen zu stellen. Die betroffenen Bäume sind zu fällen und durch Neupflanzungen der gleichen Baumart mit einem Stammumfang von 18 bis 20 cm zu ersetzen.