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Vorlage - VO/2359/20  

 
 
Betreff: Ausbau bzw. Deckenerneuerung Kirchhofsallee; Fällung und Neupflanzung von 6 Linden
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Mittmann, Eckhard
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
23.01.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Rahmen des Ausbaus bzw. der Deckenerneuerung in der Kirchhofsallee wurden 6 Linden durch den Baumsachverständigen Herrn Bahr untersucht. Die zugrunde liegende Fragestellung war, ob die betroffenen Bäume ausreichend standfest und verkehrssicher sind. Hinzu kommt, dass die Wurzeln der Linden die Bordsteine soweit verschoben hatten, dass diese bereits vor Jahren ausgebaut werden mussten. Im Bereich der Feuerwehr müssen neben der Deckenerneuerung auch die Bordsteine neu gesetzt werden.

Prinzipiell gibt es folgende Möglichkeiten für den Umgang mit den untersuchten Bäumen:

 

1. Die Bäume stehen lassen und auf den Einbau von Bordsteinen und teilweise auch auf Rinnsteine verzichten. Dies empfiehlt die Verwaltung nicht, da es aufgrund des geringen Längsgefälles zu stehendem Wasser auf der Fahrbahn führen kann.

2. Die Bäume stehen lassen und den Bordstein im Wurzelbereich des Baumes um etwa 1 m in die Fahrbahn vorziehen. Hierdurch wird sich die Fahrbahnbreite auf etwa 4,00 m verringern. Dies empfiehlt die Verwaltung nicht, weil es im Bereich der Feuerwehr zu nachteiligen Auswirkungen beim Ausrücken der Fahrzeuge führt.

3. Die Bäume fällen und durch gleichartige Neuanpflanzungen ersetzen. Der Bordstein kann linear verbaut werden und muss nicht versetzt werden.

 

Der Baumsachverständige kam in seinen Gutachten zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass aufgrund zu geringer Restwandstärken keine der 6 untersuchten Linden ausreichend standfest und verkehrssicher sind. Eine Fällung der Bäume wird von ihm empfohlen.

Beispielhaft ist eines der ausgearbeiteten Verkehrssicherheitsgutachten für eine Linde der Vorlage beigefügt.

Die übrigen Gutachten und die angewandte Untersuchungsmethode für die Beurteilung der Verkehrssicherheit werden in der Sitzung eingehend vorgestellt.

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Beschlussvorschlag:

Für die vom Baumsachverständigen untersuchten 6 gekappten Linden ist ein Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung gemäß Kreis-Verordnung zum Schutz von Bäumen zu stellen. Die betroffenen Bäume sind zu fällen und durch Neupflanzungen der gleichen Baumart mit einem Stammumfang von 18 bis 20 cm zu ersetzen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 6.000,-

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: 5800.9500

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Verkehrssicherheitsgutachten über eine Linde

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verkehrssicherheitsgutachten über eine Linde.msg (3538 KB)