Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Antrag des Investors am 16.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 beschlossen. Inzwischen wurde ein Vertrag über die Kostenübernahme mit dem Investor geschlossen. Der Entwurf der 1. Änderung incl. Begründung wurde durch das Planungsbüro Ostholstein erstellt (s. Anlagen).
Danach werden die Lage einer überbaubaren Fläche und der Stellplätze sowie das zulässige Sortiment geringfügig geändert. Diese Änderungen werden in der Sitzung des PUBA erläutert. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 für das Gebiet „Erweiterung des Einzelhandelsstandortes am Rettiner Weg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 85 Entwurf der Begründung dazu
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