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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Niederschrift der Sitzung vom 25.04.2019 |
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SI/1588/19 |
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Ö 3 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 25.04.2019 |
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SI/1588/19 |
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Ö 4 |
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Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen |
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Ö 5 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 5.1 |
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Sozialer Wohnungsbau an der Oldenburger Straße |
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Ö 5.2 |
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Sanierung des Küstengymnasiums |
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Ö 5.3 |
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Sondersitzung Küstenschutz/Hochwasserschutz |
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Ö 5.4 |
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Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan |
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Ö 5.5 |
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Bilanzierungssoftware für Kohlendioxid |
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Ö 5.6 |
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Neugestaltung der Außenanlagen beim Familientreff |
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Ö 6 |
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32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Einstellung der Verfahren (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2202/19 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel) |
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VO/2219/19 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. |
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23.05.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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27.06.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb‘scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 8 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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