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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg", hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2219/19 Bebauungsplan Nr. 90 "Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg",
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Herr Nagel referiert anhand einer Präsentation zum B-Plan Nr. 90 „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“. Für dieses Gebiet habe er einen Masterplan aufgestellt, aus dem der B-Plan entwickelt wurde. Der Bebauungsplan habe nunmehr öffentlich ausgelegen und die TöB-Beteiligung habe stattgefunden. Der Brandschutz habe Nachbesserungen gefordert und auch der Fachdienst Naturschutz habe einiges geschrieben. Einzelne vorhandene Bäume im Bereich des Ostrings können nicht gehalten werden, da eine Linksabbiegerspur eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts erfordert. Die Fahrbahnbreite im Baugebiet sei mit 7,75 m Breite ausreichend, um Bäume anzupflanzen. Der Erdaushub werde, wie beim B-Plan-Gebiet Nr. 83 auf den Mühlenberg aufgebracht, der später einer extensiven Grünlandnutzung dienen soll. Zu erwähnen sei auch die umfangreiche Stellungnahme des BUND insbesondere bezogen auf das Regenrückhaltebecken. Hier sei von der Wasserbehörde alles ordnungsgemäß genehmigt worden und das Becken liegt im B-Plan-Gebiet Nr. 83. Letztlich verweist Herr Nagel auf den Umweltbericht als Anlage zur Begründung des B-Planes.

Herr Heckel möchte wissen, ob die Planstr. B mit Linksabbiegespur eine Einbahnstraße sein wird.

Dies wird von Herrn Nagel verneint.

Herr Albers sieht in der vorgeschlagenen Straßen- und Verkehrsführung des Baugebietes kein erhöhtes Unfallpotenzial.

Herr Weber unterstützt das von Herrn Albers gesagte und berichtet, dass er bis heute dort keine brenzlige Verkehrssituation erlebt habe.

Herr Dr. Böckenhauer berichtet aus der Sicht eines Anwohners, dass es durchaus schwierig sei aus dem Baugebiet herauszukommen.

Herr Kruschke sieht für das Baugebiet keine Verkehrsprobleme, die durch die Planung ausgelöst werden.

Herr zum Felde fände eine Beleuchtung des Radweges nach Merkendorf entlang der Landesstraße richtig und notwendig. Weiterhin verweist er auf den Wanderweg entlang einer recht steilen Böschung. Hier sollte eine Abzäunung vorgesehen werden.

Herr Nagel entgegnet, dass der Grünstreifen auf dem sich der Wanderweg befindet 10 m breit ist. Der Weg könne weit von der Böschungskante abgerückt werden.

Auch Herr Weber fände einen beleuchteten Radweg in den Herbst- und Wintermonaten positiv.

Auch sollte die Böschung eine Absturzsicherung erhalten.

Da Müllfahrzeuge nicht mehr rückwärtsfahren dürfen, möchte Herr Greve wissen, wie groß die maximale Entfernung zwischen Wohngebäude und Müllstation bei Stichstraßen ist.

Herr Nagel antwortet, dass diese Entfernungen 20 m bzw. 40 m betragen.

Frau Weise führt aus, dass geprüft werde wem der Radweg entlang der Landesstraße gehöre.

Herr Heckel schlägt vor, Das Ortsschild zu versetzen und eine Beleuchtung des Radweges anzuregen.

Herr Richter schlägt vor, belastetes Oberflächenwasser mittels eines Sumpfklärbeetes zu reinigen.

Herr Nagel entgegnet, dass das vorhandene Becken für beide B-Plan-Gebiete ausreichend groß dimensioniert ist. Dabei seien auch mögliche Starkregenereignisse berücksichtigt worden.

Daraufhin verliest Herr Heckel den folgenden Beschlussvorschlag.  

 

 

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Beschluss:  

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 90 für das Gebiet „Nördlicher Lüb´scher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

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