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Auszug - 32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin) hier: Einstellung der Verfahren  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2202/19 32. Änderung des FNP und B-Plan Nr. 84 (Wohnmobilstellplatz Rettin)
hier: Einstellung der Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger erklärt, dass es Aufstellungsbeschlüsse für die Flächennutzungsplan-Änderung und die Aufstellung eines B-Planes gegeben hat. Künftig solle man nicht aus den Augen verlieren, wie Rettin touristisch weiter entwickelt werden kann. Hierzu habe Frau Teske eine Ortsentwicklungsplanung angeboten.

Herr Richter fände einen Wohnmobilplatz an geeigneter Stelle für den Ortsteil Rettin nach wie vor interessant. Aber auch andere Möglichkeiten der touristischen Entwicklung sollten untersucht werden.

Herr Weber erklärt einführend, dass er wegen der Aufgabe dieser Planung weder Genugtuung noch Schadenfreude empfinde.

Herr Dr. Böckenhauer schließt sich den Aussagen seines Vorredners an.

Er erinnert daran, dass noch 2015 und 2017 Entscheidungen getroffen wurden, die eine Fortführung der Planung nach sich zogen. Letztlich haben die Regelungen zum Bauverbotsstreifen nach LWG die Planung zu Fall gebracht. Er erkundigt sich, ob in den verausgabten 36.000,- € auch die Kosten für die FFH-Verträglichkeitsprüfung enthalten sind.

Herr Rieger antwortet, dass die entstandenen Kosten überwiegend für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bezahlt wurden. 34.000,- € seien bereits bezahlt, 2.000,- € seien noch ausstehend.

Herr Weber führt aus, dass er im Ortsbeirat Rettin immer allein gegen den geplanten Standort neben dem FFH-Gebiet war. Würde man die Kosten für Ausschuss- und Verwaltungsarbeit hinzurechnen, wäre der finanzielle Aufwand für diese Planung noch um einiges höher. Zukünftig solle eine Planung auch aufgegeben werden können, wenn frühzeitig erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit einer Planung bekannt werden.

Auch Herr Dr. Böckenhauer empfindet keine Freude über die Einstellung der Planung. Die Stadt habe keine üppigen finanziellen Möglichkeiten. Der Spargedanke solle nicht nur formuliert werden, sondern Projekte sollten zukünftig auch mal fallen gelassen werden, wenn die von der Verwaltung vorgebrachten Argumente dagegen sprechen.

Herr Albers merkt an, dass es zwar eine Niederlage für die CDU-Fraktion sei, die Planung nunmehr aufzugeben, andererseits sei man mit der Planung aber ziemlich weit gekommen. Der 150 m-Schutzstreifen sei für die Einstellung der Planung verantwortlich gewesen.

Herr Heckel entgegnet, dass die Untere Naturschutzbehörde bereits 2012 eine Genehmigung des Wohnmobilplatzes neben dem FFH-Gebiet nicht in Aussicht gestellt habe.

Herr Greve ergänzt, dass es keiner Beauftragung durch einen Ortsbeirat bedürfe. Den Wunsch des Ortsbeirats nach einem Wohnmobilplatz in eine Planung umzusetzen, sei politischer Opportunismus.

Daraufhin verliest Herr Heckel den folgenden Beschlussvorschlag:    

 

 

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Beschluss:  

Die Bauleitplanverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 und die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes werden eingestellt. Der Beschluss über die Einstellung der Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

 

 

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