Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Empfehlung des vorläufigen Begleitausschusses zur Kenntnis.
Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten wird gebeten, ein Konzept für einen länderübergreifenden Bundesantrag zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens zu erstellen sowie Möglichkeiten der Förderung von Investitions-, Betriebs-, und Personalkosten sowie der Trägerschaft zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein vorzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionelle Entwicklung eines länderübergreifenden Bundesantrags zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens weiterhin zu begleiten.
14.06.2017 - Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Empfehlung des vorläufigen Begleitausschusses zur Kenntnis.
Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten wird gebeten, ein Konzept für einen länderübergreifenden Bundesantrag zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens zu erstellen sowie Möglichkeiten der Förderung von Investitions-, Betriebs-, und Personalkosten sowie der Trägerschaft zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein vorzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionelle Entwicklung eines länderübergreifenden Bundesantrags zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens weiterhin zu begleiten.