Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sachstand barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 22:42   (öffentlich ab 19:32) Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/1262/15-1 Barrierefreier Strandzugang Am Hohen Ufer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr CremerBezüglich:
VO/1262/15
Federführend:5 Tourismus-Service Bearbeiter/-in: Heß, Vera

Der aktuelle Sachstand sowie die von der UNB geforderten drei Varianten eines barrierefreien Strandzugangs am westlichen Promenadenende in Pelzerhaken werden durch Frau Kremer anhand einer Präsentation vorgestellt (pdf sind in allris eingestellt).

 

Nach dieser Vorstellung wird nach der Haltbarkeit gefragt. Herr Reil schätzt, dass von ca. 15 Jahren ausgegangen werden kann, wenn ein Steg wie auf der östlichen Seite der Seebrücke Pelzerhakens errichtet würde.

 

Im Hinblick auf die Kosten für Herstellung und Unterhaltung wird klar, dass die Variante 1 aufgrund der zu erwartenden Folgekosten (Witterungseinflüsse und Wartung des Fahrstuhls) aus wirtschaftlichen Gründen nicht verfolgt werden sollte. Das Investitionsvolumen wird bei den Varianten 2 und 3 ähnlich hoch eingeschätzt: Es wird überschlägig mit ca. 450 TEUR gerechnet.

 

Bei Variante 2 entstehen trotz kürzerer Steglänge hohe Kosten durch die Tiefergründung, um die Statik gewährleisten zu können. Bei Variante 3 liegt der Aufwand für die Tiefergründung voraussichtlich nicht so hoch, aber bei dieser Variante fallen hohe Kosten aufgrund der Länge des Bauwerks an.

Frau Kremer weist darauf hin, dass es sich hierbei um Schätzungen handelt. Um die Lage beurteilen zu können, sind als nächste Schritte die Beauftragung eines Biotopen- und eines Baugrundgutachtens notwendig. Auch der Verlauf der Varianten 2 und 3 im Gelände ist nur skizziert, um eine mögliche Trasse darzustellen. Hier werden die Einschätzungen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und des Landesamtes für Küsten- und Naturschutz (LKN) bedeutenden Einfluss auf die weitere Projektplanung haben.

 

Aus dem Publikum wird von Herrn Clemens Weber, Zweitwohnungsbesitzer aus der Straße „Am Hohen Ufer“, gefragt, warum es nicht möglich sei, den bestehenden Eichenhainstieg (Strandstieg) dahingehend zu ändern, dass dieser barrierefrei wird. Er habe einen entsprechenden schriftlichen Vorschlag mit Skizzen eingereicht.

Frau Kremer verliest die Stellungnahme des Bauamts der Stadt Neustadt in Holstein zu diesem Vorschlag: „Der Höhenunterschied im Eichenhainstieg zwischen Promenade und Ende der Treppenanlage beträgt 5,45 m bei einer Länge von 83 m. Behindertengerechte Rampen dürfen ein Gefälle von 6 % haben, wobei nach 6,0 m Länge jeweils ein 1,5 m langes Zwischenpodest ohne Gefälle einzubauen ist.

Daraus ergibt sich bei dem vorhanden Höhenunterschied eine theoretische Rampenlänge von 113,5 m. Dann würde die Rampe am oberen Treppenende 1,44 m zu tief ankommen und müsste noch 30 m weiter in den Steiluferweg verlängert werden. Außerdem wird gemäß DIN 18024-1 empfohlen, dass Rampen keine nennenswerten Höhenunterschiede (max. 1,0 m) überwinden sollen. Die Steigung soll als Selbstfahrer per Muskelkraft oder durch Helfer mit Schieberollstuhl zu überwinden sein. Auch geht es um die Bremssicherheit. Daher wurde 2015 die Treppenanlage nur erneuert.“

 

Frau Dr. Batscheider betont, dass die Idee bereits vor drei Jahren in Betracht gezogen und geprüft wurde. Da das vorhandene Gelände einen barrierearmen Zugang zur Promenade nicht zulässt, diskutiert man daher nun die anderen Varianten.

 

Herr Cremer wünscht sich ein Meinungsbild für die vorgestellten Varianten. Es ergibt sich folgendes Bild: 4x Variante 3 und 1x Variante 2. Die weiteren Stimmen wurden nicht klar geäußert.

 

Weiter wird festgestellt, dass durch die bestehenden Dünenstege (Pelzerhaken u. Neustadt) die Dünen erhalten bleiben und sogar einen Schutz bieten, damit sich die Düne entwickeln kann.

 

Bei den Varianten 2 und 3 soll der Baumbestand bestehen bleiben und beide Varianten müssen noch durch UNB und LKN geprüft und genehmigt werden.

 

Herr Dr. Pasenau verweist darauf, dass der Strand sehr eng auf Höhe des Bootslagerplatzes ist und zeigt einen google earth-Ausdruck.

 

Bei allen weiteren Überlegungen sollte berücksichtigt werden, dass die Baumaßnahme inkl. der Planungsleistungen förderfähig bleiben soll.

 

Herr Volker Weber bittet um Beratung auch im Bauausschuss sowie im Umweltausschuss. Dies wurde bereits berücksichtigt, siehe Beratungsfolge.

 

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Beschluss (geändert):

1. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Variante 3 „Eschenweg zu verfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Variante 3 ein paralleles Genehmigungsverfahren bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholsteins sowie dem Landesamt für Küsten- und Naturschutz zu beantragen.

3. Die Honorarkosten der für das Genehmigungsverfahren notwendigen Ingenieursleistungen in Höhe von 18 TEUR werden genehmigt.

4. Die weiteren Aufwendungen für die Ingenieurleistungen bis zur Leistungsphase 7 nach HOAI in Höhe von voraussichtlich 35 TEUR sind im Nachtrag des Wirtschaftsplans 2017 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8Enthaltung: 1

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sinn und Zweck von Eckes Steg - Arbeitskreis Eckes Steg (49 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme Beirat für Menschen mit Behinderung in Ostholstein (126 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Sachstand Barrierefreier Strandzugang - Bericht der Verwaltung (1130 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Gestaltungsplan Variante 2 (747 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Gestaltungsplan Variante 3 (1591 KB)