Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1762/17  

 
 
Betreff: Neugestaltung Cap Arcona Ausstellung - Empfehlung des vorläufigen Begleitausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Heß, Vera   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten Vorberatung
14.06.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Tourismus- und Kulturangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Ausstellung im Cap Arcona Museum entspricht nicht mehr der Darstellung moderner Museen und bedarf einer grundlegenden Neugestaltung. Für die wissenschaftliche Beratung wurde im Juni 2016 ein vorläufiger Begleitausschuss einberufen. Der vorläufige Begleitausschuss besteht aus

  • Prof. Dr. Wolfgang Benz, Historiker der Zeitgeschichte und international anerkannter Vertreter der Vorurteilsforschung, der Antisemitismusforschung und der NS-Forschung. Er lehrte von 1990 bis 2011 an der Technischen Universität Berlin und leitete das zugehörige Zentrum für Antisemitismusforschung.
  • Dr. Angelika Königseder, Historikerin und Kuratorin der neuen Ausstellung in der KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund und den Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin
  • Dr. Reimer Möller, Leiter des Archivs der Gedenkstätte Neuengamme
  • Dr. Harald Schmid, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
  • Norbert Kahl, Stadtverordneter der Stadt Neustadt in Holstein und Mitglied der Geschichtswerkstatt Neustadt in Holstein
  • Dr. Tordis Batscheider, Bürgermeisterin der Stadt Neustadt in Holstein
  • Klaas Raloff, Leiter des Amtes für gesellschaftliche Angelegenheiten der Stadt Neustadt in Holstein
  • Vera Kremer, Werkleitung Tourismus-Service und Kulturkoordinatorin der Stadt Neustadt in Holstein
  • Wilhelm Lange,  Leiter des Museums Cap Arcona und des Stadtarchivs der Stadt Neustadt in Holstein

 

Der vorläufige Begleitausschuss beschloss im August 2016, dass ein Kurzkonzept beauftragt werden muss, um die inhaltliche Dimension einer Neugestaltung der Cap Arcona Ausstellung bewerten zu können.

Basierend auf dem Kurzkonzept von Frau Dr. Angelika Königseder (s. Anlage 1) wurde ein Grafikbüro mit einer Stellungnahme beauftragt, um die gestalterischen Möglichkeiten einzuschätzen (s. Anlage 2-4) sowie finanzielle Folgen abzuschätzen.

Der vorläufige Begleitausschuss wurde am 19.05.2017 erneut einberufen, diesmal ergänzt um Frau Ika Gerrard (gwf Hamburg) und Herrn Dr. Frank Wilscheski (zeiTTor Museum). Der vorläufige Begleitausschuss hat die Konzepte diskutiert und spricht einstimmig folgende Empfehlung aus:

 

  1. Es soll eine eigenständige Ausstellung Cap Arcona neu konzipiert werden.
  2. Die Erarbeitung eines länderübergreifenden Konzepts soll unterstützt werden.
  3. Das überregionale, öffentliche Interesse an der Neugestaltung ist herzustellen.
  4. Sollte die Konzeption und Umsetzung einer eigenständigen Cap Arcona Ausstellung nicht möglich sein, ist die Integration in die Räumlichkeiten des zeiTTor Museums lt. Anlage erneut zu prüfen.

 

Zu 1.: Es bedarf einer deutlich wahrnehmbaren, eigenständigen Ausstellung. Die Cap Arcona Tragödie hat internationale Bedeutung und sollte nach Möglichkeit weder räumlich noch narrativ dem zeiTTor untergeordnet werden – dies würde dem historischen Ausmaß nicht gerecht werden. Das Cap Arcona Museum soll als Institution und Alleinstellungsmerkmal bestehen bleiben. Eine eigenständige Ausstellung muss jedoch nicht zwangsläufig in einem Gebäude entstehen. Eine Freiluftausstellung ist durchaus vorstellbar. Das weitere Vorgehen in Bezug auf die Neugestaltung der Ausstellung ist von einem möglichen Bundesantrag abhängig, da die inhaltliche und gestalterische Konzeption länderübergreifend aufeinander abgestimmt werden muss. 

 

Zu 2.: Es wird ein länderübergreifender Bundesantrag zur Förderung der Neugestaltung der Cap Arcona Gedenkstätten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern angestrebt. Hierzu fanden im November 2016 und März 2017 zwei Workshops mit Trägern von Cap Arcona Gedenkstätten (Verwaltung und Ehrenamt) aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie Stiftungen und Landesvertretern statt. Da sowohl in Neustadt in Holstein als auch in Grevesmühlen die Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens bevorsteht, ist zu prüfen, ob eine Kooperation umsetzbar ist. Für die Stadt Neustadt in Holstein besteht die Herausforderung insbesondere in den Nebenbedingungen einer Bundesförderung. Der Bund fördert Projekte der Gedenkstättenarbeit mit investiven Maßnahmen, fordert jedoch die Verstetigung der politischen Bildungsarbeit durch Personaleinsatz. Die Folgekosten der Investitionen (Unterhaltung und Personal) müssten nach aktuellem Stand durch die „Standortgemeinden“ getragen werden. Der vorläufige Begleitausschuss ist sich einig darin, dass einer Kleinstadt wie Neustadt in Holstein oder Grevesmühlen nicht die Folgekosten einer Katastrophe aus dem Zweiten Weltkrieg aufgebürdet werden können. Daher soll ein gemeinsames, länderübergreifendes Konzept entwickelt werden, das auch die Folgekosten für die Städte Grevesmühlen und Neustadt umfasst. Ziel ist, dass Bund und Länder ihrer moralischen und finanziellen Verpflichtung bei der politischen Bildung dauerhaft nachkommen. Die Bürgerstiftung Gedenkstätten Schleswig-Holstein zeichnet sich federführend für die Koordinierung und Erstellung dieses Konzepts verantwortlich.

 

Zu 3.: Um ein Bewusstsein für die überregionale Bedeutung der Neugestaltung der Cap Arcona Ausstellung zu schaffen, sollen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen erfolgen. Hierzu könnte eine Wanderausstellung konzipiert werden, die an unterschiedlichen Orten auf die notwendige Neugestaltung der Cap Arcona Gedenkstätten hinweist. Die Wanderausstellung könnte die Basis für eine erfolgreiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sein als auch für die inhaltliche und gestalterische Neugestaltung der zukünftigen Ausstellung. Prof. Dr. Benz als international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der NS-Forschung erklärt sich bereit, diesen Maßnahmen durch Stellungnahmen und Interviews Gewicht zu verleihen. Die Gründung eines Fördervereins oder einer ähnlichen Institution zur Verdeutlichung des öffentlichen Interesses ist zu prüfen.

 

Zu 4.: Wenn die Rahmenbedingungen keinen länderübergreifenden Förderantrag zulassen oder der Bund dem Förderantrag nicht zustimmen sollte, sollen die vorliegenden Konzepte überprüft und eine Integration in das zeiTTor Museum verfolgt werden. Durch die räumliche Bündelung könnten hier Synergien im Bereich Personal und Unterhaltung geschaffen werden. Neben der Kostenschätzung der grafischen Neugestaltung (Vgl. Anlage 4) ist zu berücksichtigen, dass weitere Kosten für die Umgestaltung im zeiTTor Museum (Verlagerung der Inhalte des Raums 3.04 in die Räume 3.02 und 3.03) sowie weitere Baukosten (Fußböden, Wände, Außenanlage) entständen. Sollte der länderübergreifende Förderantrag nicht umsetzbar sein, muss ein ausführliches Konzept für die Integration der Cap Arcona Ausstellung in das zeiTTor Museum beauftragt werden, welches eine detaillierte Kostenaufstellung enthält. Auf dieser Basis sind dann auf Länderebene Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

Weiterhin fand am 29.3.2017 eine Sitzung des Stiftungsrates der Bürgerstiftung „Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten unter dem Vorsitz von Frau Ministerin Anke Spoorendonk in Pelzerhaken statt. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Stiftung, Dr. Harald Schmid, berichtete über den geplanten Bundesantrag zum Cap Arcona Gedenken. Dabei wurde deutlich, dass inhaltlich noch viel Arbeit notwendig ist und vor allem ein guter gemeinsamer Vernetzungsansatz gefunden werden muss. Bis ein ausgearbeiteter Bundesantrag vorliegt werden voraussichtlich noch mindestens eineinhalb Jahre vergehen. Seitens der Stiftung wurde zwar der Wunsch geäußert, dass Neustadt in Holstein die Thematik weiterhin konzeptionell weiterentwickelt. Da die Eckpunkte eines Bundesantrages aber noch nicht bekannt sind, ist derzeit kein abgestimmtes Verfahren möglich. Eine eigenständige Maßnahme liefe insofern dem Bundesantrag zuwider. Im Rahmen der Stiftungsratssitzung wurde, wie schon im Begleitausschuss, deutlich, dass für die Gedenkarbeit in Schleswig-Holstein eine andere Trägerstruktur gefunden werden müsse. Aus rechtlichen Gründen darf die Bürgerstiftung diese Rolle jedoch nicht übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt die Empfehlung des vorläufigen Begleitausschusses zur Kenntnis.
  2. Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten wird gebeten, ein Konzept für einen länderübergreifenden Bundesantrag zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens zu erstellen sowie Möglichkeiten der Förderung von Investitions-, Betriebs-, und Personalkosten sowie der Trägerschaft zu prüfen und zu gegebenem Zeitpunkt der Selbstverwaltung der Stadt Neustadt in Holstein vorzustellen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die konzeptionelle Entwicklung eines länderübergreifenden Bundesantrags zur Förderung der Neugestaltung des Cap Arcona Gedenkens weiterhin zu begleiten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: x

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Dr. Angelika Königseder - Kurzkonzept Neugestaltung der Cap Arcona Ausstellung

gwf – Stellungnahme Cap Arcona Museum

gwf – Raumbedarf Cap Arcona Museum

gwf – Kostenschätzung Cap Arcona Museum  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Konzept Neugestaltung Cap Arcona Museum_Dr. Angelika Königseder (1129 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich gwf_Stellungnahme Museum Cap Arcona (114 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich gwf_Raumbedarf Museum Cap Arcona (843 KB)      
Anlage 1 4 öffentlich gwf_Kostenschätzung Museum Cap Arcona (33 KB)