Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ soll nach einem Jahr erfolgen. Die schriftlichen Regelberichte sollen auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
01.02.2017 - Hauptausschuss
Ö 9 - zurückgestellt
Beschluss:
Die Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden vertagt.
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Seite 1
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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15.02.2017 - Hauptausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ soll nach einem Jahr erfolgen. Die schriftlichen Regelberichte sollen auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 3
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23.02.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die neuen Grundsätze des städtischen Berichtswesens werden beschlossen. Eine interne Evaluation des „neuen Berichtswesens“ soll nach einem Jahr erfolgen. Die schriftlichen Regelberichte sollen auf der Homepage für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
In den Zeilen 1 bis 3 soll beim Tourismus- und Kulturausschuss sowie beim Stadtwerkeausschuss ein Kreuz hinzugefügt werden. Zusätzlich ist ein Bericht über das Stadtmarketing, welcher im Tourismus- und Kulturausschuss erfolgen soll, in das Berichtswesen mit aufzunehmen.