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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:56 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2015  
SI/1166/15  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Ausbau Wiesenstraße 2.BA/ Ortsmitte Pelzerhaken hier: Vorstellung der Entwürfe und Beschluss über weiteres Vorgehen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
/1284/15-1-1  
Ö 5  
Vorstellung des energetischen Konzeptes für die Sporthallen      
Ö 6  
36. Änderung des F-Planes (ancora Hotel), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1353/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 36. Änderung des F-Planes.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 36. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    15.07.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 36. Änderung des F-Planes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 36. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    16.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.               Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 36. Änderung des F-Planes.

 

3.               Die Begründung wird gebilligt.

 

4.               Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 36. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes