Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Vowe schlägt folgende Änderung in der Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2015 vor:
Auf Seite 4 soll der Satz „Einige Ausschussmitglieder sind der Auffassung, dass bei der eindeutig geklärten Schuldfrage die ausführende Firma im Rahmen der Gewährleistung vollständig für die Beseitigung des Schadens aufkommen müsste.“ in „Der Bau- und Planungsausschuss ist der Auffassung, dass bei der eindeutig geklärten Schuldfrage die ausführende Firma im Rahmen der Gewährleistung vollständig für die Beseitigung des Schadens aufkommen müsste.“ geändert werden.
Abstimmungsergebnis: Der Änderungsvorschlag wird einstimmig angenommen (dafür 9 / enthalten 0 / dagegen 0).
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