Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 07.05.2015 bis zum 08.06.2015 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen, gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des abschließenden Beschlusses abzuwägen.
Nach dem abschließenden Beschluss soll die 36. Änderung des F-Planes zur Genehmigung beim Innenministerium (MIB) eingereicht werden.
Zeitgleich mit der Bearbeitung der F-Plan-Änderung im MIB werden während der Monate Juli, August und September 2015 auf Wunsch der UNB und des BUND auf freiwilliger Basis eine vollumfängliche FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine qualifizierte Potenzialanalyse zum Artenschutz erstellt. Sollten sich daraus noch offene Fragestellungen und ggf. zu ergreifende Maßnahmen ergeben, sollen diese auf B-Plan-Ebene gelöst werden, entweder durch Festsetzungen im B-Plan oder durch Vereinbarungen im Durchführungsvertrag. Die UNB wird gegenüber dem MIB bestätigen, dass sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 36. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 36. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 36. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 36. Änderung des F-Planes Entwurf der Begründung zur 36. Änderung des F-Planes Schalltechnische Untersuchung zur 7. Änd. B-Plan Nr. 54 1. Ergänzung (vom 02.07.15) der schalltechnischen Untersuchung FFH-Vorprüfung zur 4. und 7. Änd. des B-Planes Nr. 54 Abwägungsvorschlag incl. vorgebrachter Bedenken und Anregungen
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