Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die 1. Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Neustadt in Holstein (Hebesatzsatzung) wird mit folgender Änderung beschlossen: Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird in § 2 Ziff. 2 der Satzung auf 400 v.H. festgesetzt.