Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Günther subsumiert gemäß Vorlage, dass der Teilhaushalt 1 nicht konsolidierend ausgeglichen werden konnte, erläutert die Darstellungen der eckwerteüberschreitenden Produkte und führt auf Nachfrage der Herren Vowe und Thiele zur Erhöhung der Kreisumlage und der Verringerung der Schlüsselzuweisungen aufgrund der hohen Steuerkraft der Vorjahre aus.
Herr Vowe fragt, ob angesichts des hohen Investitionsbedarfes der Stadtwerke ein Auskehren der steuerbelastenden Gewinnabführung der Stadtwerke an die Stadt von vornherein möglich sei, ohne dass die Kommunalaufsichtsbehörde einschreiten würde. Frau Becker Barbarello erklärt, dass die Streichung der Gewinnabführung im Haushaltsplan einerseits das Defizit auf etwa 1 Mio. EUR erhöhen würde und andererseits dem Konsolidierungskonzept widerspräche. Die KAB würde gegebenenfalls die Kreditaufnahme beschränken, was Überlegungen nach sich führen würde, wie diese auszugleichen seien. Allenfalls bei Ausgleich über Steuererhöhungen könnte sich eine Möglichkeit darstellen.
Herr Vowe stellt zur Senkung der Personalverwaltungskosten folgenden Antrag: 1. Analyse und Maßnahmenplanung (Schritt 1): - Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.03.2026 eine detaillierte Analyse der Personalverwaltungkosten vorzulegen. - Es sollen konkrete Maßnahmen zur Senkung der Kosten um mindestens 10 % (ca. 179.410 €) erarbeitet werden. - Mögliche Maßnahmen sind: Digitalisierung von Prozessen, Optimierung von Arbeitsabläufen, Prüfung von Outsourcing-Potenzialen und Reduktion von Sachkosten. 2. Umsetzung und Monitoring (Schritt 2): - Nach erfolgreicher Umsetzung der ersten Maßnahmen erfolgt eine erneute Prüfung und weitere Optimierung mit dem Ziel, die Kosten um weitere 10 % (zusätzlich ca. 161.469 €) zu senken. - Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss halbjährlich über den Fortschritt und die erzielten Einsparungen und legt diesen auch schriftlich mit der Begründung vor, dass die aktuellen Kosten der Personalverwaltung über den Durchschnitt vergleichbarer Kommunen lägen. Eine schrittweise Senkung um 20 % sei realistisch und trage zur Haushaltskonsolidierung und zur Modernisierung der Verwaltung bei.
Herr Günther erläutert, dass das Produkt der Personalverwaltung neben den Kosten für die Mitarbeiterbetreuung auch zentrale Aus- und Fortbildungen, die Beihilfekosten und die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, also die VAK-Umlage enthalte. Eine interne Leistungsverrechnung erfolge daneben zur Verteilung auf die Produkte. Das Land verursache gegebenenfalls ein systematisches Darstellungsproblem aufgrund der Zurordnungsvorschriften zum doppischen Haushalt. Auf Nachfrage der Herren Albers und Vowe, die auf einen KI-basierten Vergleich der sich aus dem Haushaltsquerschnitt ergebenden Zahlen mit KGSt-Werten verweisen, führt Herr Tretow an, dass das Produkt schlichtweg nicht ausschließlich die Besoldung und Vergütung des Sachgebietes Personal ausweise. Neben den von Herrn Günther bereits dargelegten Posten seien auch die Aufwendungen für die Ausbildung der Beamten im dualen Studium und der Verwaltungsfachangestellten enthalten. Er selber leite neben dem vier Stellen umfassenden Sachgebiet auch die Abteilung Zentrale Dienste. Das Sachgebiet bilde die Abrechnung und Betreuung von 425 Stellen plus Stadtwerke ab, die für die Übernahme der Personalsachbearbeitung 50 TEUR erstatten würden. Man kümmere sich vom Recruiting bis hin zur Fortbildung um alles. Er gehe davon aus, dass Outsourcing höhere Kosten verursachen würde. Der Antrag überrasche ihn. Vor dem Hintergrund der Überstundenlage des Sachgebietes und der Motiviation der Kolleginnen und Kollegen, die bereits seit 10 Monaten eine fehlende Kraft ersetzen müssten, hätte er sich eher Streicheleinheiten als diesen Antrag gewünscht.
Protokollnotiz: Der tatsächliche Personalkostenaufwand ist für die Personalsachbearbeitung 2025 bereinigt je MA auf 826 € festgestellt worden. Die Stadtwerke erstatteten 52.100 € für die städtische Dienstleistung. Es sind mithin die Kosten für etwa 400 verwalteten und abgerechneten Mitarbeitenden einbezogen. Die Aufgaben des Sachgebietens Personal umfassen ca. 500 Abrechnungsfälle, Recruiting, Nachwuchskräfte, Personalaktenführung, gesamter Zyklus des Beschäftigten mit allen Anliegen die man haben kann, Aus- und Fortbildung, Dienstreisen, Arbeitgebermarke, Projekte, Dienstvereinbarungen und -Anweisungen, Personalrat, Organisation incl. Stellenplan, Arbeitsplatzuntersuchung mit Beschreibung und Bewertung, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, ASA, div. Tarifverträge auch insbesondere SuE und Beamtenrecht.
Herr Günther fragt bezugnehmend auf den Stellenplanbeschluss nach, ob das Produkt 11110 faktisch gestrichen werden solle. Herr Vowe weist darauf hin, dass auch die innere Verrechnung der Leistungen des Nachhaltigkeitsmanagements nicht mehr stattfinden würden. Frau Giszas erinnert an die Kündigungsfrist. Herr Günther erweitert die Sicht auf die Kalkulation der Kurabgabe. Herr Vowe ist der Auffassung, dass die tatsächlichen Auswirkungen im Nachtragshaushaltsplan betrachtet werden könnten.
Herr Gerthenrich erkundigt sich, ob die Aufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. € für das interkommunale Gewerbegebiet Beusloe im Entwurf enthalten seien. Herr Günther erläutert, dass noch keine Mitteldarstellung vorläge, so dass nur der Anteil an den Erschließungkosten enthalten sei. Spätere Gundstückserlöse würden zurückfließen, so dass nach jetzigem Stand kein Aufwand einkalkuliert wurde.
Der Vorsitzende erinnert, dass bei Verbleib eines Haushaltsdefizits dieses auf alle Produkte umzulegen sei.
Herr Stein führt zu seinem als Anlage zur Sitzung vorliegenden Antrag zu den Neustadt-Treffen, 1. die maximal insgesamte Zuwendung auf 4.000 € zu begrenzen, wie es ursprünglich vorgesehen war und 2. die maximale Bezuschussung je Stadtverordnete/n auf 250 € zu begrenzen, aus. Er würde als Gedanken hinzufügen wollen, dass keine Vereinsbezuschussungen mehr für die Teilnahme erfolgen sollen. Herr Gerthenrich erläutert, dass die BGN-Fraktion sich auch vor dem Hintergrund einer Erhöhung der Aufwandsentschädigung für eine komplette Streichung der Zuschüsse für die Neustadt-Treffen ausspreche. Frau Giszas spricht sich vehement gegen eine Streichung aus. Die Begrenzung auf 4 TEUR könne sie mittragen. Nach weiterer intensiver Argumentation innerhalb des Gremiums erläutert Herr Dr. Böckenhauer, dass man zunächst über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung entscheiden sollte.
Frau Gsizas erklärt, dass die SPD-Fraktion sich für eine vom Land vorgesehene Erhöhung von 75 % ausspreche. Herr Dr. Böckenhauer erkennt in einer Erhöhung eine Möglichkeit der Überalterung der Kommunalpolitiker und einer Reduzierung auf zwei Parteien entgegenzuwirken. Herr Stein erläutert, dass die Fraktion B‘90/GRÜNE sich für eine Erhöhung um 20 % aussprechen würden. Eine 75 %-ige Erhöhung stünde in keinem Verhältnis und sende ein falsches Signal. Herr Klemp führt an, dass den Mitgliedern einer der Stadtverordnetenversammlung vergleichbaren Bezirksversammlung der Hansestadt Hamburg 1.036 € als Aufwandsentschädigung gewährt würden. Die BGN-Fraktion sei der Meinung, dass eine 75 %-ige Erhöhung dennoch zu viel sei und würde eine Erhöhung um 50 % beantragen. Herr Vowe erklärt, dass die CDU-Fraktion sich für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung über einen 20 %-igen Inflationsausgleich hinaus ausspreche und er den Auftrag erhalten habe, einen einheitlichen Satz von mindestens 50 % mehr, gerne auch die 75 %, auszuhandeln. Der Vorsitzende führt die Möglichkeit an, in drei Jahren mit jeweils 25 %-iger Erhöhung die 75 % zu erreichen. Bürgermeister Spieckermann erinnert, dass sich die Konsoldierung als großes Thema darstelle. Innerhalb der Stellenplanberatungen sei deswegen eine Stelle des KOD mit einem kw-Vermerk versehen und die Stelle des Nachhaltigkeitsmanagements zur Streichung vorgesehen worden. Die Gesellschaft lebe von zahlreichen ehrenamtlich Tätigen, die nicht in den Genuss einer 75 % Erhöhung aufgrund der Höchstsätze einer Entschädigungsverordnung des Landes kämen. Im AfgA seien die Streichung des Motivationstopfes der Feuerwehr diskutiert und Zuschüsse gestrichen worden. Er wolle nicht die Wichtigkeit der Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung in Frage stellen, aber durchaus auf das sich darstellende Gesamtbild hinweisen. Herr Vowe erwidert, dass der Verwaltungsvorschlag sich an einer 20 %-igen Erhöhung ortientieren würde. Der Kreis Ostholstein werde zunächst um knapp unter 20 % erhöhen. Viele andere Kommunen hätten eine pauschale Übernahme der sich aus der Landesverordnung ergebenden Höchstsätze in ihrer Satzung vorgesehen – der Kreis werde die Struktur seiner Satzung überarbeiten. Er würde einen dahingehenden Beschluss begrüßen, der eine Staffelung in drei Jahresschritten zu je 25 %, wie sie vom Vorsitzenden eingebracht wurde, vorsehe. Herr Hopp erläutert, dass sogenannte dynamische Verweisungen auf die Höchstsätze der Landesverordnung in den kommunalen Satzungen als durchaus verfassungsrechtlich bedenklich gesehen werden können. Sie verlagern die Satzungsgeberfunktion der Gemeindevertretung auf das Land als Verordnungsgeber, da sich die Gemeinde ihrer konkreten Entscheidung über die Höhe der Aufwandsentschädigungen entziehe.
Nach weiteren Wortbeiträgen der Herren Dr. Böckenhauer, Stein, Klemp, Spieckermann und Gerthenrich führt der Vorsitzende eine Unterabstimmung, eine stufenweise Erhöhung in drei Jahresschritten um je 25 % bezogen auf die 2025 gültigen Entschädigungsbeträge im Haushalt zu berücksichtigen und die Entschädigungssatzung entsprechend zur Änderung vorzulegen, durch. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
Zurückkommend auf die ursprüngliche Diskussion zur Höhe der Fahrtkostenübernahmen zu den Neustadt-Treffen ergeht von Herrn Gerthenrich der Hinweis, dass der BGN-Antrag auf Streichung der Zuschüsse als weitergehend zu betrachten sei. Der Vorsitzende lässt über den Antrag, die Übernahme der Reisekosten durch die Stadt Neustadt in Holstein für Stadtverordnete zu den Neustadt-Treffen zu streichen, abstimmen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Streichungsantrag nicht angenommen wurde und stellt den vorliegenden Antrag des Herrn Stein absatzweise zur Abstimmung: 1. Die Übernahme der Reisekosten durch die Stadt Neustadt in Holstein für Stadtverordnete bei zukünftigen Neustadt-Treffen ist insgesamt auf maximal 4.000 € zu begrenzen, wie es ursprünglich vorgesehen war. 2. Die maximale Bezuschussung je Stadtverordnete/n ist auf 250 € zu begrenzen, Abstimmungsergebnis zu 1: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 Abstimmungsergebnis zu 2: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 2
Nach einer Lüftungspause von 19:43 bis 19:52 Uhr lässt der Vorsitzende über den Teilhaushalt 1 wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
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