Beschluss:
a) Die im Ausschuss beschlossene Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Mandatsträgerinnen und -träger um insgesamt 75 %, die schrittweise über drei Jahre erfolgen soll, wird nicht in der laufenden Wahlperiode umgesetzt. Stattdessen soll die Überarbeitung und Anpassung der Entschädigungssätze erst zu Beginn der nächsten Wahlperiode erfolgen.
b) Die vorgelegte Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.