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Vorlage - VO/3456/25-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr AlbersAktenzeichen:121-901
  Bezüglich:
VO/3456/25
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
11.12.2025 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein      

Sachverhalt:

Die finale Fassung der Haushaltssatzung 2026 schließt im Ergebnisplan mit einem Fehlbetrag von 498.100 €. Die Finanzplanungsjahre 2026  2028 schließen mit einem positiven Ergebnis ab.

Die wesentlichen Informationen zu den finanziellen Entwicklungen können dem Vorbericht zum Haushaltsplan entnommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

50.904.000

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

51.402.100

 

einem Jahresfehlbetrag von

498.100

 

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

0

 

 

2. im Finanzplan mit

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

49.324.700

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

46.770.600

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

27.108.100

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

31.431.200

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

17.916.100

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

31.918.700

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000 

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

277,65  Stellen

 

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000  EUR.

 

§ 4

 

  1. Gemäß § 20 GemHVO-Doppik wird je Teilhaushalt ein Budget gebildet. Demzufolge gelten die gesetzlichen Deckungsfähigkeiten gemäß GemHVO-Doppik.
  2. Die Aufwendungen und zugehörigen Auszahlungen der gebildeten Budgets im Ergebnisplan sind übertragbar. Ausgenommen sind die Ansätze nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und die Verfügungsmittel.
  3. Übersteigen die Mehrerträge / Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge / Mindereinzahlungen (Anordnungssumme überschreitet die Ansätze) dieses Budgets so kann der übersteigende Betrag für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden.
  4. Die weitere Bewirtschaftung des Haushaltsplans mit seinen Budgets richtet sich nach den in diesem Haushaltsplan enthaltenen Budgetregeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung 2026 nebst Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt 2026 mit Anlagen (7078 KB)      
Stammbaum:
VO/3456/25   Haushaltssatzung 2026   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/3456/25-1   Haushaltssatzung 2026   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich