Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - Sitzung des Tourismusausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Tourismusausschusses
Gremium: Tourismusausschuss
Datum: Di, 05.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Tourist-Info Pelzerhaken
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 08.10.2024  
SI/2836/24  
Ö 3     Bürgerfragen      
Ö 3.1  
Erforderliche Daten im Bereich Meldescheinwesen      
Ö 3.2  
Seegras-Abfuhr      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Haushalt 2025 für das Amt 5 (Bericht StvV: Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff)  
Enthält Anlagen
VO/3282/24  
Ö 5  
Billigung Nachkalkulation 2023 und Vorkalkulation 2025 - Kurabgabe und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) (Bericht StvV: Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff)  
Enthält Anlagen
VO/3288/24  
Ö 6  
Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff)  
Enthält Anlagen
VO/3286/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

Der städtische Eigenanteil von 35,85 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.

   
    05.11.2024 - Tourismusausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die Neufassung zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

Der städtische Eigenanteil von 35,85 Prozent der Aufwendungen wird gebilligt.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0

 

   
    21.11.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 18 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt geändert:

- § 4 Abs. 1, letzter Satz: Der Anreisetag wird als voller Tag berücksichtigt; der Abreisetag wird nicht berücksichtigt.

- § 4 Abs. 1 Satz 2: Die Jahreskurabgabe beträgt 75,60 € je Person

- § 5 Satz 1: Der Abgabensatz je Aufenthaltstag beträgt in der
 a) Vorsaison              = 1,60 €
 b) Hauptsaison              = 2,70 €
 c) Nachsaison              = 1,60 €

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 0

 

 

Ö 7  
Neufassung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) (Bericht StvV: Stellv. Vors. Tourismusausschuss Herr Hoff)  
Enthält Anlagen
VO/3287/24  
Ö 8  
Bericht der Verwaltung      
Ö 9  
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOP 8 _Bericht der Verwaltung_öffentlich (1494 KB)