Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hoff erläutert, dass in der nichtöffentlichen Vorbesprechung bereits über den Haushalt diskutiert worden sei. Bestehende Fragen seien beantwortet worden. Er bittet Herrn Günther aus dem Bereich Finanzen der Stadtverwaltung um eine kurze Zusammenfassung des Haushaltes 2025.
Herr Günther erläutert, dass die Aufgaben des Eigenbetriebes Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin im Zuge der Rückführung in den städtischen Haushalt sogenannten Produkten zugeordnet worden seien. Die Produktzuordnung werde dabei durch den landeseinheitlichen Produktplan des Landes SH bestimmt. Hieraus ergebe sich, dass neue Produkte zu bilden seien (z.B. Bereitstellung von Kureinrichtungen, Betrieb Parkgolfanlage, Verwaltung und Bewirtschaftung Amt 5), wenn die übernommenen Aufgaben bisher nicht im städtischen Haushalt wahrgenommen wurden. Bestanden bereits Produkte (z.B. öffentliche Toiletten, Betrieb Spielplätze), werden die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge der übernommenen Aufgaben bei den „Bestandsprodukten“ hinzugerechnet.
Die organisatorische Zuordnung der neuen Produkte und der Bestandsprodukte zu Ämtern = Teilhaushalten orientiere sich an der inhaltlichen Aufgabenverantwortung der einzelnen Ämter. Damit verbleiben die mehrheitlich touristischen Produkte, wie Bereitstellung Kureinrichtungen und Tourismusförderung im Amt Tourismus-Service. Vermögensverwaltende Aufgaben, wie Verpachtung von Grundstücken werden dem Produkt 11107 zugeordnet, welches im Amt für Finanzen und allgemeine Verwaltung zugeordnet bleibt. Das Produkt „Parkplätze“, welches vom Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten betreut werde, wird um die Bewirtschaftung der Parkflächen des Eigenbetriebes ergänzt. Das Bauamt erhalte für das Produkt „Kinderspielplätze“ die entsprechenden Anlagen des Eigenbetriebes. Durch diese Aufteilung können Doppelstrukturen für gleichartige Aufgabenbereiche vermieden werden.
Bei neuen Produkten sei es technisch nicht möglich, Vorjahreswerte den Ansätzen gegenüber zu stellen, da diese nicht im Haushaltsverfahren erfasst worden seien. Bei „Bestandsprodukten“ sei technisch nur die Vorjahreswerte der städtischen Aufwendungen und Erträge abbildbar. Auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2024 werden einzelne Aufwendungen und Erträge identifiziert und betragsmäßig als Ansatz bzw. Ansatzerhöhung den einzelnen Produktkonten zugerechnet. Eine Gesamtüberleitung sei nicht möglich. Die Ansatzbildung orientiere sich grundsätzlich an den IST-Werten 2023, Wirtschaftsplanwerten 2024 und vorläufigen IST-Werten 2024 des Eigenbetriebes. Bei den Personalaufwendungen werde eine Tarifsteigerung von 2 Prozent angenommen.
Eine Übersicht der Entwicklung „Dienstleistungen der Stadt“ an den Tourismus-Service nach Eingliederung in den städtischen Haushalt – Teilhaushalt 5 ist als Anlage zum Niederschriftsauszug zu diesem Tagesordnungspunkt digital beigefügt.
Herr Weide bittet darum, dass Herr Rosinski in der nächsten Ausschusssitzung die Verteilung des Gesamtbudgets der TALB auf die einzelnen Säulen erläutert.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Die vorgestellten vorläufigen Haushaltsansätze, Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie Investitionspläne werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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